zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 49

Psalm 49

1 Dem Vorsänger. Von den Kindern Korahs. Ein Psalm. Höret dies, ihr Völker alle, merket doch auf, alle Bewohner der Welt, 2 ihr Kinder des Volkes und Herrensöhne, alle miteinander, reich und arm! 3 Mein Mund soll Weisheit reden und das Dichten meines Herzens verständig sein. 4 Ich will einem Spruche lauschen und beim Harfenspiel mein Rätsel lösen. 5 Warum sollte ich mich fürchten zur bösen Zeit, wenn mich die Missetat meiner Verfolger umringt? (Psalm 78.2) 6 Sie verlassen sich auf ihr Vermögen und prahlen mit ihrem großen Reichtum. 7 Und doch kann kein Bruder den andern erlösen; er vermag Gott das Lösegeld nicht zu geben! 8 Zu teuer ist die Erlösung ihrer Seelen, so daß er auf ewig davon abstehen muß! 9 Oder sollte er immerdar leben und die Grube nicht sehen? (Matthäus 16.26) 10 Doch, er wird sie sehen! Die Weisen müssen sterben, die Toren und Narren kommen miteinander um und müssen ihr Vermögen andern überlassen. 11 Das Grab ist ihr ewiges Haus, ihre Wohnung für und für, wenn sie auch nach ihren Namen Länder benannt haben. (Prediger 2.16) (Prediger 6.2) 12 Aber der Mensch bleibt nicht lange in seinem Glanz; er gleicht dem Vieh, das umgebracht wird. 13 Dieser ihr Weg ist ihre Torheit, und doch haben ihre Nachkommen Wohlgefallen an ihren Worten. (Pause.) (Prediger 3.19) (2. Petrus 2.12) 14 Herdenweise sinken sie ins Totenreich hinab, der Tod weidet sie, und die Redlichen werden am Morgen über sie herrschen. Ihre Gestalt ist zum Vergehen bestimmt, das Totenreich zu ihrer Wohnung. 15 Aber Gott wird meine Seele aus der Gewalt des Totenreiches erlösen; denn er wird mich annehmen! (Pause.) 16 Fürchte dich nicht, wenn einer reich wird, wenn die Ehre seines Hauses groß wird; (Hosea 13.14) 17 denn bei seinem Tod nimmt er das alles nicht mit, seine Ehre fährt ihm nicht nach! (Hiob 21.7) 18 Denn man preist ihn glücklich, solange er lebt (und man lobt dich, wenn es dir gut geht), (Prediger 5.13-14) 19 bis auch er eingehen wird zum Geschlecht seiner Väter, die in Ewigkeit das Licht nicht sehen. (Lukas 16.19) 20 Der Mensch im Glanz, doch ohne Verstand, ist gleich dem Vieh, das umgebracht wird!

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 20

Kriegsgesetze

1 Wenn du in einen Krieg ziehst wider deine Feinde und siehst Rosse und Wagen eines Volks, das größer ist als du, so fürchte dich nicht vor ihnen; denn der HERR, dein Gott, der dich aus Ägyptenland geführt hat, ist mit dir. 2 Wenn ihr nun hinzukommt zum Streit, so soll der Priester herzutreten und mit dem Volk reden 3 und zu ihnen sprechen: Israel, höre zu! Ihr geht heute in den Streit wider eure Feinde; euer Herz verzage nicht, fürchtet euch nicht und erschreckt nicht und laßt euch nicht grauen vor ihnen; 4 denn der HERR, euer Gott, geht mit euch, daß er für euch streite mit euren Feinden, euch zu helfen. 5 Aber die Amtleute sollen mit dem Volk reden und sagen: Welcher ein neues Haus gebaut hat und hat's noch nicht eingeweiht, der gehe hin und bleibe in seinem Hause, auf daß er nicht sterbe im Krieg und ein anderer weihe es ein. (5. Mose 16.18)
6 Welcher einen Weinberg gepflanzt hat und hat seine Früchte noch nicht genossen, der gehe hin und bleibe daheim, daß er nicht im Kriege sterbe und ein anderer genieße seine Früchte. (3. Mose 19.24-25) (5. Mose 28.30) 7 Welcher ein Weib sich verlobt hat und hat sie noch nicht heimgeholt, der gehe hin und bleibe daheim, daß er nicht im Kriege sterbe und ein anderer hole sie heim. (5. Mose 24.5) 8 Und die Amtleute sollen weiter mit dem Volk reden und sprechen: Welcher sich fürchtet und ein verzagtes Herz hat, der gehe hin und bleibe daheim, auf daß er nicht auch seiner Brüder Herz feige mache, wie sein Herz ist. (Richter 7.3) 9 Und wenn die Amtleute ausgeredet haben mit dem Volk, so sollen sie die Hauptleute vor das Volk an die Spitze stellen.

Das Gesetz über das Verhalten gegen feindliche Städte

10 Wenn du vor eine Stadt ziehst, sie zu bestreiten, so sollst du ihr den Frieden anbieten. (4. Mose 21.21-22)
11 Antwortet sie dir friedlich und tut dir auf, so soll das Volk, das darin gefunden wird dir zinsbar und untertan sein. 12 Will sie aber nicht friedlich mit dir handeln und will mit dir kriegen, so belagere sie. 13 Und wenn sie der HERR, dein Gott, dir in die Hand gibt, so sollst du alles, was männlich darin ist, mit des Schwertes Schärfe schlagen. (4. Mose 31.7) (4. Mose 31.17) 14 Allein die Weiber, die Kinder und das Vieh und alles, was in der Stadt ist, und allen Raub sollst du unter dich austeilen und sollst essen von der Ausbeute deiner Feinde, die dir der HERR, dein Gott, gegeben hat. 15 Also sollst du allen Städten tun, die sehr ferne von dir liegen und nicht von den Städten dieser Völker hier sind. 16 Aber in den Städten dieser Völker, die dir der HERR, dein Gott, zum Erbe geben wird, sollst du nichts leben lassen, was Odem hat, (Josua 10.40)
17 sondern sollst sie verbannen, nämlich die Hethiter, Amoriter, Kanaaniter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter, wie dir der HERR, dein Gott, geboten hat, (5. Mose 7.1-2) 18 auf daß sie euch nicht lehren tun alle die Greuel, die sie ihren Göttern tun, und ihr euch versündigt an dem HERR, eurem Gott. 19 Wenn du vor einer Stadt lange Zeit liegen mußt, wider die du streitest, sie zu erobern, so sollst die Bäume nicht verderben, daß du mit Äxten dran fährst; denn du kannst davon essen, darum sollst du sie nicht ausrotten. Ist's doch Holz auf dem Felde und nicht ein Mensch, daß es vor dir ein Bollwerk sein könnte.
20 Welches aber Bäume sind, von denen du weißt, daß man nicht davon ißt, die sollst du verderben und ausrotten und Bollwerk daraus bauen wider die Stadt, die mit dir kriegt, bis du ihrer mächtig werdest.