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Psalm - Kapitel 48

Psalm 48

1 Ein Lied; ein Psalm. Von den Kindern Korahs. Groß ist der HERR und hoch gelobt in der Stadt unsres Gottes, auf seinem heiligen Berge. 2 Schön erhebt sich der Berg Zion, die Freude des ganzen Landes; auf der Seite gegen Mitternacht ist die Stadt des großen Königs. (Psalm 46.5) 3 Gott ist in ihren Palästen bekannt als eine feste Burg. (Klagelieder 2.15) (Matthäus 5.35) 4 Denn siehe, Könige haben sich verbündet und sind miteinander vorübergezogen. 5 Sie haben sich verwundert, als sie solches sahen; sie erschraken und flohen davon. (2. Könige 19.1) 6 Zittern ergriff sie daselbst, Angst wie eine Gebärende. 7 Durch den Ostwind zerbrichst du Tarsisschiffe. 8 Wie wir's gehört, so haben wir's gesehen in der Stadt des HERRN der Heerscharen, in der Stadt unsres Gottes. Gott wird sie erhalten bis in Ewigkeit. (Pause.) 9 Wir gedenken, o Gott, deiner Gnade inmitten deines Tempels. 10 O Gott, wie dein Name, also reicht auch dein Ruhm bis an die Enden der Erde; deine Rechte ist voller Gerechtigkeit. 11 Der Berg Zion freut sich, die Töchter Judas frohlocken um deiner Gerichte willen. 12 Geht rings um Zion, umwandelt sie, zählt ihre Türme! 13 Beachtet ihre Bollwerke, durchgehet ihre Paläste, auf daß ihr es den Nachkommen erzählet, 14 daß dieser Gott unser Gott ist immer und ewig; er führt uns über den Tod hinweg!

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.