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Psalm - Kapitel 48

Psalm 48

1 Ein Lied; ein Psalm. Von den Kindern Korahs. Groß ist der HERR und hoch gelobt in der Stadt unsres Gottes, auf seinem heiligen Berge. 2 Schön erhebt sich der Berg Zion, die Freude des ganzen Landes; auf der Seite gegen Mitternacht ist die Stadt des großen Königs. (Psalm 46.5) 3 Gott ist in ihren Palästen bekannt als eine feste Burg. (Klagelieder 2.15) (Matthäus 5.35) 4 Denn siehe, Könige haben sich verbündet und sind miteinander vorübergezogen. 5 Sie haben sich verwundert, als sie solches sahen; sie erschraken und flohen davon. (2. Könige 19.1) 6 Zittern ergriff sie daselbst, Angst wie eine Gebärende. 7 Durch den Ostwind zerbrichst du Tarsisschiffe. 8 Wie wir's gehört, so haben wir's gesehen in der Stadt des HERRN der Heerscharen, in der Stadt unsres Gottes. Gott wird sie erhalten bis in Ewigkeit. (Pause.) 9 Wir gedenken, o Gott, deiner Gnade inmitten deines Tempels. 10 O Gott, wie dein Name, also reicht auch dein Ruhm bis an die Enden der Erde; deine Rechte ist voller Gerechtigkeit. 11 Der Berg Zion freut sich, die Töchter Judas frohlocken um deiner Gerichte willen. 12 Geht rings um Zion, umwandelt sie, zählt ihre Türme! 13 Beachtet ihre Bollwerke, durchgehet ihre Paläste, auf daß ihr es den Nachkommen erzählet, 14 daß dieser Gott unser Gott ist immer und ewig; er führt uns über den Tod hinweg!

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)