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Psalm - Kapitel 45

Psalm 45

1 Dem Vorsänger. Nach der Singweise «Lilien». Von den Kindern Korahs. Eine Unterweisung; ein Lied der Liebe. Mein Herz dichtet ein feines Lied; was ich sage, ist für den König bestimmt, meine Zunge ist der Griffel eines fertigen Schreibers. (Psalm 69.1) 2 Du bist schöner als die Menschenkinder, Anmut ist über deine Lippen ausgegossen, weil Gott dich auf ewig gesegnet hat! 3 Gürte dein Schwert an die Seite, du Held, deine Ehre und deine Pracht! (Hohelied 5.10) 4 Fahre siegreich einher für die Sache der Wahrheit, der Milde und Gerechtigkeit, und deine Rechte lehre dich wunderbare Dinge! 5 Deine Pfeile sind scharf, sie unterwerfen dir die Völker; sie dringen ins Herz der Feinde des Königs. (Psalm 72.4) 6 Dein Thron, o Gott, bleibt immer und ewig, das Zepter deines Reiches ist ein gerades Zepter! 7 Du liebst die Gerechtigkeit und hassest das gottlose Wesen, darum hat dich, o Gott, dein Gott gesalbt mit dem Öl der Freuden mehr als deine Genossen. (2. Samuel 7.13) (Hebräer 1.8-9) 8 Nach Myrrhen, Aloe und Kassia riechen deine Kleider; aus elfenbeinernen Palästen erfreut dich Saitenspiel. 9 Königstöchter sind unter deinen Geliebten; die Gemahlin steht zu deiner Rechten in Gold von Ophir. (Amos 3.15) 10 Höre, Tochter, blicke her und neige dein Ohr, vergiß dein Volk und deines Vaters Haus! 11 Und wird der König Lust haben an deiner Schönheit (denn er ist dein Herr), so huldige ihm. (1. Mose 2.24) 12 Und die Tochter von Tyrus wird mit Geschenken kommen, die Reichsten des Volkes deine Gunst suchen. 13 Ganz herrlich ist die Königstochter drinnen, von gewirktem Gold ist ihr Gewand. 14 In gestickten Kleidern wird sie dem König zugeführt; die Jungfrauen, die sie begleiten, ihre Gespielinnen, werden zu dir gebracht. 15 Man führt sie mit Freuden und Frohlocken, und sie gehen ein in des Königs Palast. 16 An deiner Väter Statt werden deine Söhne treten, du wirst sie zu Fürsten setzen im ganzen Land. 17 Ich will deinen Namen erwähnen für und für; darum werden dich die Völker preisen immer und ewiglich.

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5. Mose - Kapitel 20

Kriegsgesetze

1 Wenn du in einen Krieg ziehst wider deine Feinde und siehst Rosse und Wagen eines Volks, das größer ist als du, so fürchte dich nicht vor ihnen; denn der HERR, dein Gott, der dich aus Ägyptenland geführt hat, ist mit dir. 2 Wenn ihr nun hinzukommt zum Streit, so soll der Priester herzutreten und mit dem Volk reden 3 und zu ihnen sprechen: Israel, höre zu! Ihr geht heute in den Streit wider eure Feinde; euer Herz verzage nicht, fürchtet euch nicht und erschreckt nicht und laßt euch nicht grauen vor ihnen; 4 denn der HERR, euer Gott, geht mit euch, daß er für euch streite mit euren Feinden, euch zu helfen. 5 Aber die Amtleute sollen mit dem Volk reden und sagen: Welcher ein neues Haus gebaut hat und hat's noch nicht eingeweiht, der gehe hin und bleibe in seinem Hause, auf daß er nicht sterbe im Krieg und ein anderer weihe es ein. (5. Mose 16.18)
6 Welcher einen Weinberg gepflanzt hat und hat seine Früchte noch nicht genossen, der gehe hin und bleibe daheim, daß er nicht im Kriege sterbe und ein anderer genieße seine Früchte. (3. Mose 19.24-25) (5. Mose 28.30) 7 Welcher ein Weib sich verlobt hat und hat sie noch nicht heimgeholt, der gehe hin und bleibe daheim, daß er nicht im Kriege sterbe und ein anderer hole sie heim. (5. Mose 24.5) 8 Und die Amtleute sollen weiter mit dem Volk reden und sprechen: Welcher sich fürchtet und ein verzagtes Herz hat, der gehe hin und bleibe daheim, auf daß er nicht auch seiner Brüder Herz feige mache, wie sein Herz ist. (Richter 7.3) 9 Und wenn die Amtleute ausgeredet haben mit dem Volk, so sollen sie die Hauptleute vor das Volk an die Spitze stellen.

Das Gesetz über das Verhalten gegen feindliche Städte

10 Wenn du vor eine Stadt ziehst, sie zu bestreiten, so sollst du ihr den Frieden anbieten. (4. Mose 21.21-22)
11 Antwortet sie dir friedlich und tut dir auf, so soll das Volk, das darin gefunden wird dir zinsbar und untertan sein. 12 Will sie aber nicht friedlich mit dir handeln und will mit dir kriegen, so belagere sie. 13 Und wenn sie der HERR, dein Gott, dir in die Hand gibt, so sollst du alles, was männlich darin ist, mit des Schwertes Schärfe schlagen. (4. Mose 31.7) (4. Mose 31.17) 14 Allein die Weiber, die Kinder und das Vieh und alles, was in der Stadt ist, und allen Raub sollst du unter dich austeilen und sollst essen von der Ausbeute deiner Feinde, die dir der HERR, dein Gott, gegeben hat. 15 Also sollst du allen Städten tun, die sehr ferne von dir liegen und nicht von den Städten dieser Völker hier sind. 16 Aber in den Städten dieser Völker, die dir der HERR, dein Gott, zum Erbe geben wird, sollst du nichts leben lassen, was Odem hat, (Josua 10.40)
17 sondern sollst sie verbannen, nämlich die Hethiter, Amoriter, Kanaaniter, Pheresiter, Heviter und Jebusiter, wie dir der HERR, dein Gott, geboten hat, (5. Mose 7.1-2) 18 auf daß sie euch nicht lehren tun alle die Greuel, die sie ihren Göttern tun, und ihr euch versündigt an dem HERR, eurem Gott. 19 Wenn du vor einer Stadt lange Zeit liegen mußt, wider die du streitest, sie zu erobern, so sollst die Bäume nicht verderben, daß du mit Äxten dran fährst; denn du kannst davon essen, darum sollst du sie nicht ausrotten. Ist's doch Holz auf dem Felde und nicht ein Mensch, daß es vor dir ein Bollwerk sein könnte.
20 Welches aber Bäume sind, von denen du weißt, daß man nicht davon ißt, die sollst du verderben und ausrotten und Bollwerk daraus bauen wider die Stadt, die mit dir kriegt, bis du ihrer mächtig werdest.