Psalm - Kapitel 45
Psalm 45
1 Dem Vorsänger. Nach der Singweise «Lilien». Von den Kindern Korahs. Eine Unterweisung; ein Lied der Liebe. Mein Herz dichtet ein feines Lied; was ich sage, ist für den König bestimmt, meine Zunge ist der Griffel eines fertigen Schreibers. (Psalm 69.1) 2 Du bist schöner als die Menschenkinder, Anmut ist über deine Lippen ausgegossen, weil Gott dich auf ewig gesegnet hat! 3 Gürte dein Schwert an die Seite, du Held, deine Ehre und deine Pracht! (Hohelied 5.10) 4 Fahre siegreich einher für die Sache der Wahrheit, der Milde und Gerechtigkeit, und deine Rechte lehre dich wunderbare Dinge! 5 Deine Pfeile sind scharf, sie unterwerfen dir die Völker; sie dringen ins Herz der Feinde des Königs. (Psalm 72.4) 6 Dein Thron, o Gott, bleibt immer und ewig, das Zepter deines Reiches ist ein gerades Zepter! 7 Du liebst die Gerechtigkeit und hassest das gottlose Wesen, darum hat dich, o Gott, dein Gott gesalbt mit dem Öl der Freuden mehr als deine Genossen. (2. Samuel 7.13) (Hebräer 1.8-9) 8 Nach Myrrhen, Aloe und Kassia riechen deine Kleider; aus elfenbeinernen Palästen erfreut dich Saitenspiel. 9 Königstöchter sind unter deinen Geliebten; die Gemahlin steht zu deiner Rechten in Gold von Ophir. (Amos 3.15) 10 Höre, Tochter, blicke her und neige dein Ohr, vergiß dein Volk und deines Vaters Haus! 11 Und wird der König Lust haben an deiner Schönheit (denn er ist dein Herr), so huldige ihm. (1. Mose 2.24) 12 Und die Tochter von Tyrus wird mit Geschenken kommen, die Reichsten des Volkes deine Gunst suchen. 13 Ganz herrlich ist die Königstochter drinnen, von gewirktem Gold ist ihr Gewand. 14 In gestickten Kleidern wird sie dem König zugeführt; die Jungfrauen, die sie begleiten, ihre Gespielinnen, werden zu dir gebracht. 15 Man führt sie mit Freuden und Frohlocken, und sie gehen ein in des Königs Palast. 16 An deiner Väter Statt werden deine Söhne treten, du wirst sie zu Fürsten setzen im ganzen Land. 17 Ich will deinen Namen erwähnen für und für; darum werden dich die Völker preisen immer und ewiglich.5. Mose - Kapitel 19
Aussonderung von Freistädten als Asyl
1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.
Gegen Landraub und falsches Zeugnis
14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)Bestrafung falscher Zeugen
15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)