Psalm - Kapitel 45
Psalm 45
1 Dem Vorsänger. Nach der Singweise «Lilien». Von den Kindern Korahs. Eine Unterweisung; ein Lied der Liebe. Mein Herz dichtet ein feines Lied; was ich sage, ist für den König bestimmt, meine Zunge ist der Griffel eines fertigen Schreibers. (Psalm 69.1) 2 Du bist schöner als die Menschenkinder, Anmut ist über deine Lippen ausgegossen, weil Gott dich auf ewig gesegnet hat! 3 Gürte dein Schwert an die Seite, du Held, deine Ehre und deine Pracht! (Hohelied 5.10) 4 Fahre siegreich einher für die Sache der Wahrheit, der Milde und Gerechtigkeit, und deine Rechte lehre dich wunderbare Dinge! 5 Deine Pfeile sind scharf, sie unterwerfen dir die Völker; sie dringen ins Herz der Feinde des Königs. (Psalm 72.4) 6 Dein Thron, o Gott, bleibt immer und ewig, das Zepter deines Reiches ist ein gerades Zepter! 7 Du liebst die Gerechtigkeit und hassest das gottlose Wesen, darum hat dich, o Gott, dein Gott gesalbt mit dem Öl der Freuden mehr als deine Genossen. (2. Samuel 7.13) (Hebräer 1.8-9) 8 Nach Myrrhen, Aloe und Kassia riechen deine Kleider; aus elfenbeinernen Palästen erfreut dich Saitenspiel. 9 Königstöchter sind unter deinen Geliebten; die Gemahlin steht zu deiner Rechten in Gold von Ophir. (Amos 3.15) 10 Höre, Tochter, blicke her und neige dein Ohr, vergiß dein Volk und deines Vaters Haus! 11 Und wird der König Lust haben an deiner Schönheit (denn er ist dein Herr), so huldige ihm. (1. Mose 2.24) 12 Und die Tochter von Tyrus wird mit Geschenken kommen, die Reichsten des Volkes deine Gunst suchen. 13 Ganz herrlich ist die Königstochter drinnen, von gewirktem Gold ist ihr Gewand. 14 In gestickten Kleidern wird sie dem König zugeführt; die Jungfrauen, die sie begleiten, ihre Gespielinnen, werden zu dir gebracht. 15 Man führt sie mit Freuden und Frohlocken, und sie gehen ein in des Königs Palast. 16 An deiner Väter Statt werden deine Söhne treten, du wirst sie zu Fürsten setzen im ganzen Land. 17 Ich will deinen Namen erwähnen für und für; darum werden dich die Völker preisen immer und ewiglich.3. Mose - Kapitel 12
Bestimmungen für die Wöchnerinnen
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)