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Psalm - Kapitel 44

Psalm 44

1 Dem Vorsänger. Eine Unterweisung von den Kindern Korahs. O Gott, mit unsern eigenen Ohren haben wir es gehört, unsre Väter haben es uns erzählt, was du für Taten getan hast zu ihrer Zeit, in den Tagen der Vorzeit! 2 Du hast mit deiner Hand die Heiden vertrieben, sie aber gepflanzt; du hast Völker zerschmettert, sie aber ausgebreitet. (5. Mose 6.20) 3 Denn nicht mit ihrem Schwert haben sie das Land gewonnen; und ihr Arm hat ihnen nicht geholfen, sondern deine rechte Hand und dein Arm und das Licht deines Angesichts; denn du hattest Wohlgefallen an ihnen. 4 Du bist derselbe, mein König, o Gott; verordne Jakobs Heil! 5 Durch dich wollen wir unsre Feinde niederstoßen; in deinem Namen wollen wir unsre Widersacher zertreten. (Psalm 74.12) 6 Denn ich verlasse mich nicht auf meinen Bogen, und mein Schwert kann mir nicht helfen; 7 sondern du hast uns geholfen vor unsern Feinden und hast zuschanden gemacht, die uns hassen. (Psalm 20.8) 8 Gottes rühmen wir uns alle Tage, und deinen Namen loben wir ewig. (Pause.) 9 Und doch hast du uns verworfen und zuschanden werden lassen und bist nicht ausgezogen mit unsern Heerscharen. 10 Du ließest uns zurückweichen vor dem Feind; und die uns hassen, haben sich Beute gemacht. 11 Du gibst uns hin wie Schafe zum Fraße und zerstreust uns unter die Heiden. 12 Du verkaufst dein Volk um ein Spottgeld und verlangst nicht viel dafür! 13 Du setzest uns der Beschimpfung unserer Nachbarn aus, dem Hohn und Spott derer, die uns umgeben. 14 Du machst uns zum Sprichwort unter den Heiden, daß die Völker den Kopf über uns schütteln. (1. Könige 9.7) (Psalm 79.4) 15 Alle Tage ist meine Schmach vor mir, und Scham bedeckt mein Angesicht 16 wegen der Stimme des Spötters und Lästerers, wegen des Feindes, des Rachgierigen. 17 Dieses alles ist über uns gekommen; und doch haben wir deiner nicht vergessen, noch deinen Bund gebrochen. 18 Unser Herz hat sich nicht zurückgewandt, noch sind unsre Schritte abgewichen von deinem Pfad, 19 daß du uns zermalmtest am Orte der Schakale und uns mit Todesschatten bedecktest! 20 Wenn wir des Namens unsres Gottes vergessen und unsre Hände zu einem fremden Gott ausgestreckt hätten, 21 würde Gott das nicht erforschen? Er kennt ja die Geheimnisse des Herzens. 22 So aber werden wir um deinetwillen alle Tage erwürgt und sind geachtet wie Schlachtschafe. (Psalm 7.10) 23 Herr, erhebe dich! Warum schläfst du? Wache auf und verstoße uns nicht für immer! (Römer 8.36) 24 Warum verbirgst du dein Angesicht und vergissest unsres Elendes und unsrer Bedrängnis? (Psalm 35.23) 25 Denn unsre Seele ist bis zum Staub gebeugt, und unser Leib klebt am Erdboden. (Psalm 10.1) 26 Mache dich auf, uns zu helfen, und erlöse uns um deiner Gnade willen!

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4. Mose - Kapitel 35

Von den Städten der Leviten und den Freistädten

1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)
7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)

Von den Freistädten

9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.

Gesetze über Mord und über Totschlag

16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.
17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)