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Psalm - Kapitel 44

Psalm 44

1 Dem Vorsänger. Eine Unterweisung von den Kindern Korahs. O Gott, mit unsern eigenen Ohren haben wir es gehört, unsre Väter haben es uns erzählt, was du für Taten getan hast zu ihrer Zeit, in den Tagen der Vorzeit! 2 Du hast mit deiner Hand die Heiden vertrieben, sie aber gepflanzt; du hast Völker zerschmettert, sie aber ausgebreitet. (5. Mose 6.20) 3 Denn nicht mit ihrem Schwert haben sie das Land gewonnen; und ihr Arm hat ihnen nicht geholfen, sondern deine rechte Hand und dein Arm und das Licht deines Angesichts; denn du hattest Wohlgefallen an ihnen. 4 Du bist derselbe, mein König, o Gott; verordne Jakobs Heil! 5 Durch dich wollen wir unsre Feinde niederstoßen; in deinem Namen wollen wir unsre Widersacher zertreten. (Psalm 74.12) 6 Denn ich verlasse mich nicht auf meinen Bogen, und mein Schwert kann mir nicht helfen; 7 sondern du hast uns geholfen vor unsern Feinden und hast zuschanden gemacht, die uns hassen. (Psalm 20.8) 8 Gottes rühmen wir uns alle Tage, und deinen Namen loben wir ewig. (Pause.) 9 Und doch hast du uns verworfen und zuschanden werden lassen und bist nicht ausgezogen mit unsern Heerscharen. 10 Du ließest uns zurückweichen vor dem Feind; und die uns hassen, haben sich Beute gemacht. 11 Du gibst uns hin wie Schafe zum Fraße und zerstreust uns unter die Heiden. 12 Du verkaufst dein Volk um ein Spottgeld und verlangst nicht viel dafür! 13 Du setzest uns der Beschimpfung unserer Nachbarn aus, dem Hohn und Spott derer, die uns umgeben. 14 Du machst uns zum Sprichwort unter den Heiden, daß die Völker den Kopf über uns schütteln. (1. Könige 9.7) (Psalm 79.4) 15 Alle Tage ist meine Schmach vor mir, und Scham bedeckt mein Angesicht 16 wegen der Stimme des Spötters und Lästerers, wegen des Feindes, des Rachgierigen. 17 Dieses alles ist über uns gekommen; und doch haben wir deiner nicht vergessen, noch deinen Bund gebrochen. 18 Unser Herz hat sich nicht zurückgewandt, noch sind unsre Schritte abgewichen von deinem Pfad, 19 daß du uns zermalmtest am Orte der Schakale und uns mit Todesschatten bedecktest! 20 Wenn wir des Namens unsres Gottes vergessen und unsre Hände zu einem fremden Gott ausgestreckt hätten, 21 würde Gott das nicht erforschen? Er kennt ja die Geheimnisse des Herzens. 22 So aber werden wir um deinetwillen alle Tage erwürgt und sind geachtet wie Schlachtschafe. (Psalm 7.10) 23 Herr, erhebe dich! Warum schläfst du? Wache auf und verstoße uns nicht für immer! (Römer 8.36) 24 Warum verbirgst du dein Angesicht und vergissest unsres Elendes und unsrer Bedrängnis? (Psalm 35.23) 25 Denn unsre Seele ist bis zum Staub gebeugt, und unser Leib klebt am Erdboden. (Psalm 10.1) 26 Mache dich auf, uns zu helfen, und erlöse uns um deiner Gnade willen!

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)