Psalm - Kapitel 43
Psalm 43
1 Schaffe mir Recht, o Gott, und führe meine Sache wider ein liebloses Volk, errette mich von dem falschen und bösen Mann! (Psalm 26.1) 2 Denn du bist der Gott, der mich schützt; warum verwirfst du mich? Warum muß ich traurig einhergehen, da mein Feind mich drängt? (Psalm 42.10) 3 Sende dein Licht und deine Wahrheit, daß sie mich leiten, mich bringen zu deinem heiligen Berg und zu deinen Wohnungen, (Psalm 15.1) 4 daß ich hineingehe zum Altare Gottes, zu dem Gott, der meine Freude und Wonne ist, und dich preise auf der Harfe, o Gott, mein Gott! (Psalm 63.6) 5 Was betrübst du dich, meine Seele, und bist so unruhig in mir? Harre auf Gott! Denn ich werde ihm noch danken, daß er meines Angesichts Heil und mein Gott ist. (Psalm 42.6)3. Mose - Kapitel 12
Bestimmungen für die Wöchnerinnen
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)