Psalm - Kapitel 42
Psalm 42
1 Dem Vorsänger. Eine Unterweisung von den Kindern Korahs. Wie ein Hirsch nach Wasserbächen lechzt, so lechzt meine Seele, o Gott, nach dir! 2 Meine Seele dürstet nach Gott, nach dem lebendigen Gott: Wann darf ich kommen und erscheinen vor Gottes Angesicht? 3 Meine Tränen sind meine Speise Tag und Nacht, weil man täglich zu mir sagt: Wo ist dein Gott? (Psalm 84.3) 4 Daran will ich denken, und meine Seele in mir ausschütten, wie ich dahinzog im Gedränge, sie führte zum Gotteshaus unter lautem Lobgesang, eine feiernde Menge. (Psalm 79.10) 5 Was betrübst du dich, meine Seele, und bist so unruhig in mir? Harre auf Gott; denn ich werde ihm noch danken, daß er meines Angesichts Heil und mein Gott ist! (Psalm 27.4) 6 Meine Seele ist betrübt; darum gedenke ich deiner im Lande des Jordan und der Hermonkuppen, am Berge Mizar. (Psalm 43.5) 7 Eine Flut ruft der andern beim Rauschen deiner Wassergüsse; alle deine Wellen und Wogen sind über mich gegangen. 8 Des Tages wolle der HERR seine Gnade verordnen, und des Nachts wird sein Lied bei mir sein, ein Gebet zu dem Gott meines Lebens. (Psalm 88.8) 9 Ich will sagen zu Gott, meinem Fels: Warum hast du meiner vergessen, warum muß ich traurig einhergehen, weil mein Feind mich drängt? 10 Wie Zermalmung meiner Gebeine ist der Hohn meiner Bedränger, da sie täglich zu mir sagen: Wo ist dein Gott? (5. Mose 32.4) (Psalm 43.2) 11 Was betrübst du dich, meine Seele, und bist so unruhig in mir? Harre auf Gott, denn ich werde ihm noch danken, daß er meines Angesichts Heil und mein Gott ist!4. Mose - Kapitel 30
Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden
1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.