Psalm - Kapitel 41
Psalm 41
1 Dem Vorsänger. Ein Psalm Davids. Wohl dem, der auf den Dürftigen achthat; ihn wird der HERR erretten zur bösen Zeit; 2 der HERR wird ihn bewahren und am Leben erhalten; es wird ihm auf Erden wohl ergehen, und du wirst ihn nicht in den Willen seiner Feinde geben. (Sprüche 19.17) 3 Der HERR wird ihn auf seinem Siechbett erquicken; du machst, daß sein Zustand sich wendet, wenn er krank ist. 4 Ich sprach: HERR, sei mir gnädig, heile meine Seele; denn ich habe an dir gesündigt. 5 Meine Feinde wünschen mir Unglück: Wann wird er sterben, daß sein Name untergeht? (Psalm 6.3) 6 Und wenn einer kommt, mich zu besuchen, so redet er Lügen, sein Herz sammelt sich Bosheit; er geht hinaus und spricht davon! 7 Alle, die mich hassen, flüstern miteinander über mich; sie haben mir Böses zugedacht: 8 «Ein Belialsspruch haftet ihm an; wer einmal liegt, steht nicht wieder auf!» 9 Auch mein Freund, dem ich vertraute, der mein Brot aß, hat die Ferse wider mich erhoben. 10 Du aber, HERR, sei mir gnädig und richte mich auf, so will ich es ihnen vergelten. (Psalm 55.14) (Johannes 13.18) (Apostelgeschichte 1.16) 11 Daran erkenne ich, daß du Gefallen an mir hast, wenn mein Feind nicht über mich triumphieren darf. 12 Mich aber hast du in meiner Unschuld erhalten und lässest mich auf ewig vor deinem Angesicht stehen. 13 Gelobt sei der HERR, der Gott Israels, von Ewigkeit zu Ewigkeit! Amen, Amen!3. Mose - Kapitel 12
Bestimmungen für die Wöchnerinnen
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)