Psalm - Kapitel 40
Psalm 40
1 Dem Vorsänger. Ein Psalm Davids. Beharrlich habe ich auf den HERRN geharrt, da neigte er sein Ohr zu mir und erhörte mein Schreien 2 und zog mich aus der Grube des Verderbens, aus dem schmutzigen Schlamm, und stellte meine Füße auf einen Fels, machte meine Schritte gewiß 3 und gab mir ein neues Lied in meinen Mund, ein Lob für unsern Gott; das werden viele sehen und den HERRN fürchten und ihm vertrauen. 4 Wohl dem Manne, der sein Vertrauen auf den HERRN setzt und sich nicht wendet zu denen, die aufgeblasen sind und gern täuschen. (Psalm 33.3) 5 HERR, mein Gott, groß sind die Wunder, die du getan, und die Pläne, die du für uns gemacht; dir ist nichts gleich! Ich wollte sie verkündigen und davon sagen; Aber sie sind nicht zu zählen. 6 Opfer und Gaben begehrst du nicht; die Ohren hast du mir aufgetan; Brandopfer und Sündopfer hast du nicht verlangt. (Psalm 139.17-18) 7 Da sprach ich: Siehe, ich bin gekommen, in der Buchrolle steht von mir geschrieben; (Psalm 51.18) (Jesaja 50.5) (Hebräer 10.5) 8 deinen Willen zu tun, mein Gott, begehre ich, und dein Gesetz ist in meinem Herzen. 9 Ich habe Gerechtigkeit als Frohbotschaft verkündigt in der großen Gemeinde; siehe, ich will meine Lippen nicht verschließen, HERR, das weißt du! 10 Deine Gerechtigkeit verbarg ich nicht in meinem Herzen; von deiner Wahrheit und von deinem Heil redete ich; ich verhehlte deine Gnade und Wahrheit der großen Gemeinde nicht. (Psalm 22.23) (Psalm 22.26) 11 Du, HERR, wollest dein Herz nicht vor mir verschließen; deine Gnade und Wahrheit mögen mich allezeit behüten! 12 Denn es haben mich umringt Übel ohne Zahl, meine Sünden haben mich ergriffen, daß ich nicht sehen kann; sie sind zahlreicher als die Haare meines Hauptes, und mein Mut hat mich verlassen. 13 HERR, laß dir's gefallen, mich zu retten; HERR, eile mir zu Hilfe! 14 Es sollen sich schämen und schamrot werden allzumal, die mir nach dem Leben trachten; es sollen zurückweichen und zuschanden werden, die mein Unglück suchen! (Psalm 70.1) 15 Erstaunen sollen ob ihrer eigenen Schmach, die zu mir sagten: Ha, ha! 16 Es sollen fröhlich sein und sich freuen an dir alle, die dich suchen; die dein Heil lieben, sollen immerdar sagen: Der HERR ist groß! (Psalm 35.21) (Psalm 35.25) 17 Bin ich auch elend und arm, für mich sorgt der Herr. Du bist meine Hilfe und mein Erretter; mein Gott, verziehe nicht!3. Mose - Kapitel 27
Ablösung von Gelübden und Weihegaben
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)