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Psalm - Kapitel 4

Psalm 4

1 Dem Vorsänger. Mit Saitenspiel. Ein Psalm Davids. Antworte mir auf mein Schreien, mein gerechter Gott! In der Bedrängnis hast du mir Raum gemacht! Sei mir gnädig und erhöre mein Gebet! 2 Ihr Männer, wie lange wird meine Ehre zur Schmach? Wie habt ihr das Eitle so lieb und die Lügen so gern! (Pause.) 3 Erkennet doch, daß der HERR seinen Getreuen ausgezeichnet hat! Der HERR wird hören, wenn ich zu ihm rufe. 4 Erzittert und sündiget nicht! (Redet in eurem Herzen auf eurem Lager und seid stille)! (Pause.) (Psalm 17.7) 5 Bringet Opfer der Gerechtigkeit und vertrauet auf den HERRN! (Psalm 16.7) (Epheser 4.26) 6 Viele sagen: Wer wird uns Gutes sehen lassen? O HERR, erhebe über uns das Licht deines Angesichts! (Psalm 51.19) 7 Du hast mir Freude in mein Herz gegeben, mehr denn sie haben, wenn ihres Kornes und ihres Mostes viel geworden ist. (4. Mose 6.25-26) 8 Ich werde mich ganz in Frieden niederlegen und schlafen; denn du, HERR, lässest mich, auch wenn ich allein bin, sicher wohnen.

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)