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Psalm - Kapitel 38

Psalm 38

1 Ein Psalm Davids. Zum Gedächtnis. HERR, strafe mich nicht in deinem Zorn, züchtige mich nicht in deinem Grimm; 2 denn deine Pfeile haben mich getroffen, und deine Hand liegt schwer auf mir. 3 Es ist nichts Unversehrtes an meinem Fleisch vor deinem Zorn, kein Friede in meinen Gebeinen wegen meiner Sünde. (Hiob 6.4) (Psalm 32.4) 4 Denn meine Schulden gehen über mein Haupt; wie eine schwere Last sind sie mir zu schwer geworden. (Psalm 51.10) 5 Meine Wunden stinken und eitern von meiner Torheit. (Klagelieder 1.14) 6 Ich bin tief gebeugt und niedergedrückt; ich gehe traurig einher den ganzen Tag; 7 denn meine Lenden sind ganz entzündet, und es ist nichts Gesundes an meinem Fleisch. 8 Ich bin ganz kraftlos und zermalmt; ich heule vor Unruhe meines Herzens. 9 O Herr, mein ganzes Verlangen sei dir vorgelegt, und mein Seufzen sei dir nicht verborgen! 10 Mein Herz pocht heftig, meine Kraft hat mich verlassen, und das Licht meiner Augen ist nicht bei mir. 11 Meine Lieben und Freunde treten beiseite wegen meiner Plage, und meine Nächsten stehen von ferne; 12 die aber, welche mir nach dem Leben trachten, legen mir Schlingen, und die mein Unglück suchen, besprechen meinen Untergang und ersinnen Lügen den ganzen Tag. (Hiob 19.14) (Psalm 31.12) 13 Ich aber bin wie ein Tauber und höre nichts, und wie ein Stummer, der seinen Mund nicht auftut. 14 Und ich bin wie einer, der nichts hört, und in dessen Mund kein Widerspruch ist. (Psalm 39.3) 15 Denn auf dich, HERR, hoffe ich; du wirst antworten, Herr, mein Gott! 16 Denn wenn ich redete, wie würden sie sich über mich freuen! Wenn mein Fuß ins Wanken geriete, wie würden sie frohlocken über mich! 17 Denn ich bin nahe daran zu fallen, und mein Schmerz ist immerdar vor mir. 18 Denn ich bekenne meine Schuld und bin bekümmert wegen meiner Sünde. 19 Aber die mich grundlos befeinden, sind mächtig, und derer, die mich unter falschem Vorwand hassen, sind viele. (Psalm 32.5) 20 Die mir Gutes mit Bösem vergelten, sind mir feind, weil ich dem Guten nachjage. 21 Verlaß mich nicht, o HERR! Mein Gott, sei nicht fern von mir! (Psalm 35.12) 22 Eile mir zu helfen, o Herr, mein Heil!

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5. Mose - Kapitel 24

Weitere Ehegesetze

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Weib, 3 und der andere ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause läßt, oder so der andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte: 4 so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie unrein ist, den solches ist ein Greuel vor dem HERRN, auf daß du nicht eine Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat. 5 Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Das Recht der Schwachen und Armen

6 Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.
7 Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust. (2. Mose 21.16)
8 Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's halten und darnach tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2)
9 Bedenke, was der HERR, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
11 sondern du sollst außen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand, 13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HERRN, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind, (3. Mose 19.13)
15 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20)
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. (2. Mose 22.20-21)
18 Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tust. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. (3. Mose 19.9-10)
20 Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 22 Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.