Psalm - Kapitel 38
Psalm 38
1 Ein Psalm Davids. Zum Gedächtnis. HERR, strafe mich nicht in deinem Zorn, züchtige mich nicht in deinem Grimm; 2 denn deine Pfeile haben mich getroffen, und deine Hand liegt schwer auf mir. 3 Es ist nichts Unversehrtes an meinem Fleisch vor deinem Zorn, kein Friede in meinen Gebeinen wegen meiner Sünde. (Hiob 6.4) (Psalm 32.4) 4 Denn meine Schulden gehen über mein Haupt; wie eine schwere Last sind sie mir zu schwer geworden. (Psalm 51.10) 5 Meine Wunden stinken und eitern von meiner Torheit. (Klagelieder 1.14) 6 Ich bin tief gebeugt und niedergedrückt; ich gehe traurig einher den ganzen Tag; 7 denn meine Lenden sind ganz entzündet, und es ist nichts Gesundes an meinem Fleisch. 8 Ich bin ganz kraftlos und zermalmt; ich heule vor Unruhe meines Herzens. 9 O Herr, mein ganzes Verlangen sei dir vorgelegt, und mein Seufzen sei dir nicht verborgen! 10 Mein Herz pocht heftig, meine Kraft hat mich verlassen, und das Licht meiner Augen ist nicht bei mir. 11 Meine Lieben und Freunde treten beiseite wegen meiner Plage, und meine Nächsten stehen von ferne; 12 die aber, welche mir nach dem Leben trachten, legen mir Schlingen, und die mein Unglück suchen, besprechen meinen Untergang und ersinnen Lügen den ganzen Tag. (Hiob 19.14) (Psalm 31.12) 13 Ich aber bin wie ein Tauber und höre nichts, und wie ein Stummer, der seinen Mund nicht auftut. 14 Und ich bin wie einer, der nichts hört, und in dessen Mund kein Widerspruch ist. (Psalm 39.3) 15 Denn auf dich, HERR, hoffe ich; du wirst antworten, Herr, mein Gott! 16 Denn wenn ich redete, wie würden sie sich über mich freuen! Wenn mein Fuß ins Wanken geriete, wie würden sie frohlocken über mich! 17 Denn ich bin nahe daran zu fallen, und mein Schmerz ist immerdar vor mir. 18 Denn ich bekenne meine Schuld und bin bekümmert wegen meiner Sünde. 19 Aber die mich grundlos befeinden, sind mächtig, und derer, die mich unter falschem Vorwand hassen, sind viele. (Psalm 32.5) 20 Die mir Gutes mit Bösem vergelten, sind mir feind, weil ich dem Guten nachjage. 21 Verlaß mich nicht, o HERR! Mein Gott, sei nicht fern von mir! (Psalm 35.12) 22 Eile mir zu helfen, o Herr, mein Heil!5. Mose - Kapitel 15
Das Erlassjahr
1 Alle sieben Jahre sollst du ein Erlaßjahr halten. (2. Mose 23.10-11) 2 Also soll's aber zugehen mit dem Erlaßjahr: wenn einer seinem Nächsten etwas borgte, der soll's ihm erlassen und soll's nicht einmahnen von seinem Nächsten oder von seinem Bruder; denn es heißt das Erlaßjahr des HERRN. 3 Von einem Fremden magst du es einmahnen; aber dem, der dein Bruder ist, sollst du es erlassen. 4 Es sollte allerdinge kein Armer unter euch sein; denn der HERR wird dich segnen in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird zum Erbe einzunehmen,5 allein, daß du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchest und haltest alle diese Gebote, die ich dir heute gebiete, daß du darnach tust. 6 Denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen, wie er dir verheißen hat; so wirst du vielen Völkern leihen, und du wirst von niemanden borgen; du wirst über viele Völker herrschen, und über dich wird niemand herrschen. (5. Mose 28.12) 7 Wenn deiner Brüder irgend einer arm ist in irgend einer Stadt in deinem Lande, das der HERR, dein Gott, dir geben wird, so sollst du dein Herz nicht verhärten noch deine Hand zuhalten gegen deinen armen Bruder, (1. Johannes 3.17)
8 sondern sollst sie ihm auftun und ihm leihen, nach dem er Mangel hat. (Lukas 6.34-35) 9 Hüte dich, daß nicht in deinem Herzen eine böse Tücke sei, daß du sprichst: Es naht herzu das siebente Jahr, das Erlaßjahr, und siehst einen armen Bruder unfreundlich an und gebest ihm nicht; so wird er über dich zu dem HERRN rufen, und es wird dir eine Sünde sein. 10 Sondern du sollst ihm geben und dein Herz nicht verdrießen lassen, daß du ihm gibst; denn um solches willen wird dich der HERR, dein Gott, segnen in allen deinen Werken und in allem, was du vornimmst. 11 Es werden allezeit Arme sein im Lande; darum gebiete ich dir und sage, daß du deine Hand auftust deinem Bruder, der bedrängt und arm ist in deinem Lande. (Jesaja 58.7) (Matthäus 26.11) (Jakobus 1.2) (Jakobus 2.15)
Über die Freilassung hebräischer Sklaven
12 Wenn sich dein Bruder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre dienen; im siebenten Jahr sollst du ihn frei losgeben. (2. Mose 21.2)13 Und wenn du ihn frei losgibst, sollst du ihn nicht leer von dir gehen lassen, 14 sondern sollst ihm auflegen von deinen Schafen, von deiner Tenne von deiner Kelter, daß du gebest von dem, das dir der HERR, dein Gott, gesegnet hat. 15 Und gedenke, daß du auch Knecht warst in Ägyptenland und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir solches heute. (5. Mose 5.15) 16 Wird er aber zu dir sprechen: Ich will nicht ausziehen von dir; denn ich habe dich und dein Haus lieb (weil ihm wohl bei dir ist), 17 so nimm einen Pfriemen und bohre ihm durch sein Ohr an der Tür und laß ihn ewiglich dein Knecht sein. Mit deiner Magd sollst du auch also tun. 18 Und laß dich's nicht schwer dünken, daß du ihn frei losgibst, denn er hat dir als zwiefältiger Tagelöhner sechs Jahre gedient; so wird der HERR, dein Gott, dich segnen in allem, was du tust.
Heiligung der Erstgeburt
19 Alle Erstgeburt, die unter deinen Rindern und Schafen geboren wird, was ein Männlein ist, sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen. Du sollst nicht ackern mit dem Erstling deiner Ochsen und nicht scheren die Erstlinge deiner Schafe. (2. Mose 13.2)20 Vor dem HERRN, deinem Gott, sollst du sie essen jährlich an der Stätte, die der HERR erwählt, du und dein Haus. (5. Mose 14.23) 21 Wenn's aber einen Fehl hat, daß es hinkt oder blind ist, oder sonst irgend einen bösen Fehl, so sollst du es nicht opfern dem HERRN, deinem Gott; (3. Mose 22.20) 22 sondern in deinem Tor sollst du es essen, du seist unrein oder rein, wie man Reh und Hirsch ißt. (5. Mose 12.15) (5. Mose 12.22) 23 Allein daß du sein Blut nicht essest, sondern auf die Erde gießest wie Wasser. (3. Mose 3.17) (5. Mose 12.16) (5. Mose 12.23-24)