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Psalm - Kapitel 37

Psalm 37

1 Von David. Erzürne dich nicht über die Bösen, und sei nicht neidisch auf die Übeltäter! (Sprüche 24.19) 2 Denn sie werden schnell verdorren wie das Gras und verwelken wie das grüne Kraut. 3 Vertraue auf den HERRN und tue Gutes, wohne im Lande und übe Treue; (Psalm 37.27) (Psalm 37.29) 4 und habe deine Lust an dem HERRN, so wird er dir geben, was dein Herz begehrt! 5 Befiehl dem HERRN deinen Weg und vertraue auf ihn, so wird er handeln (1. Petrus 5.7) 6 und wird deine Gerechtigkeit an den Tag bringen wie das Licht und dein Recht wie den Mittag. (Hiob 11.17) (Psalm 97.11) (Psalm 112.4) 7 Halte still dem HERRN und warte auf ihn; erzürne dich nicht über den, welchem sein Weg gelingt, über den Mann, der Ränke übt! (Psalm 73.3) 8 Stehe ab vom Zorn und laß den Grimm; erzürne dich nicht! Es entsteht nur Böses daraus. 9 Denn die Übeltäter werden ausgerottet; die aber auf den HERRN warten, werden das Land ererben. (Psalm 37.11) (Psalm 37.22) (Psalm 37.29) (Psalm 37.34) 10 Nur noch ein Weilchen, so wird der Gottlose nicht mehr sein, und wenn du dich nach seiner Wohnung erkundigst, so ist er nicht mehr da! (Psalm 37.35) 11 Aber die Sanftmütigen werden das Land ererben und sich großen Friedens erfreuen. (Psalm 37.9) (Matthäus 5.5) 12 Der Gottlose macht Anschläge wider den Gerechten und knirscht mit den Zähnen über ihn; 13 aber mein Herr lacht seiner; denn er hat dafür gesorgt, daß sein Tag kommt! (Hiob 18.20) 14 Die Gottlosen haben das Schwert gezückt und ihren Bogen gespannt, um den Elenden und Armen zu fällen und die umzubringen, deren Weg richtig ist. (Psalm 11.2) 15 Ihr Schwert wird in ihr eigenes Herz dringen, und ihr Bogen wird zerbrochen werden! 16 Das Wenige, das ein Gerechter hat, ist besser als der Überfluß vieler Gottlosen. (Sprüche 15.16) 17 Denn die Arme der Gottlosen werden zerbrochen; aber die Gerechten unterstützt der HERR. 18 Der HERR kennt die Tage der Frommen, und ihr Erbe wird ewiglich bestehen. 19 Sie sollen nicht zuschanden werden zur bösen Zeit, sondern genug haben auch in den Tagen der Hungersnot; (Psalm 33.19) 20 aber die Gottlosen werden umkommen und die Feinde des HERRN dahinschwinden wie die Pracht der Auen; wie Rauch verschwinden sie. (Psalm 68.3) 21 Der Gottlose borgt und zahlt nicht zurück; der Gerechte aber ist barmherzig und gibt. 22 Denn die vom HERRN Gesegneten werden das Land ererben, aber seine Verfluchten sollen ausgerottet werden. (Psalm 37.9) 23 Vom HERRN werden die Schritte des Mannes bestätigt, wenn ihm sein Weg gefällt. 24 Fällt er, so wird er nicht weggeworfen; denn der HERR stützt seine Hand. (Sprüche 24.16) 25 Ich bin jung gewesen und alt geworden und habe nie den Gerechten verlassen gesehen, oder seinen Samen um Brot betteln. (Psalm 34.10-11) 26 Er ist allezeit barmherzig und leiht gern, und sein Same wird zum Segen. 27 Weiche vom Bösen und tue Gutes, so wirst du ewiglich bleiben! (Psalm 34.15) 28 Denn der HERR hat das Recht lieb und verläßt seine Frommen nicht; sie werden ewiglich bewahrt, aber der Same der Gottlosen wird ausgerottet. (Psalm 11.7) 29 Die Gerechten werden das Land ererben und für immer darin wohnen. (Jesaja 60.21) 30 Des Gerechten Mund tut Weisheit kund, und seine Zunge redet recht. 31 Das Gesetz seines Gottes ist in seinem Herzen, und seine Schritte wanken nicht. (Psalm 40.9) 32 Der Gottlose lauert auf den Gerechten und sucht ihn zu töten. (Psalm 10.8-10) 33 Aber der HERR wird ihn nicht seiner Hand überlassen und läßt ihn nicht verdammen, wenn er gerichtet wird. 34 Harre des HERRN und bewahre seinen Weg, so wird er dich erhöhen, daß du das Land ererbest und die Ausrottung der Gottlosen sehest! (Psalm 37.9) 35 Ich sah einen Gottlosen, der war trotzig und breitete sich aus wie ein grünender, wilder Baum. (Hiob 5.3-5) (Hiob 20.6-7) (Hesekiel 31.3) 36 Aber als man wieder vorbeiging, da war er nicht mehr; ich suchte ihn, aber man fand ihn nicht. (Psalm 37.10) 37 Achte auf den Unschuldigen und siehe auf den Redlichen; dem Mann des Friedens wird eine Zukunft zuteil! (1. Mose 39.8-9) 38 Aber die Übertreter werden allesamt vertilgt, und der Nachwuchs der Gottlosen wird ausgerottet. 39 Aber das Heil der Gerechten kommt vom HERRN; er ist ihre Zuflucht zur Zeit der Not. (Psalm 46.2) 40 Der HERR wird ihnen beistehen und sie erretten, er wird sie erretten von den Gottlosen und ihnen Heil verschaffen; denn sie bergen sich bei ihm. (Lukas 18.8)

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)