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Psalm - Kapitel 37

Psalm 37

1 Von David. Erzürne dich nicht über die Bösen, und sei nicht neidisch auf die Übeltäter! (Sprüche 24.19) 2 Denn sie werden schnell verdorren wie das Gras und verwelken wie das grüne Kraut. 3 Vertraue auf den HERRN und tue Gutes, wohne im Lande und übe Treue; (Psalm 37.27) (Psalm 37.29) 4 und habe deine Lust an dem HERRN, so wird er dir geben, was dein Herz begehrt! 5 Befiehl dem HERRN deinen Weg und vertraue auf ihn, so wird er handeln (1. Petrus 5.7) 6 und wird deine Gerechtigkeit an den Tag bringen wie das Licht und dein Recht wie den Mittag. (Hiob 11.17) (Psalm 97.11) (Psalm 112.4) 7 Halte still dem HERRN und warte auf ihn; erzürne dich nicht über den, welchem sein Weg gelingt, über den Mann, der Ränke übt! (Psalm 73.3) 8 Stehe ab vom Zorn und laß den Grimm; erzürne dich nicht! Es entsteht nur Böses daraus. 9 Denn die Übeltäter werden ausgerottet; die aber auf den HERRN warten, werden das Land ererben. (Psalm 37.11) (Psalm 37.22) (Psalm 37.29) (Psalm 37.34) 10 Nur noch ein Weilchen, so wird der Gottlose nicht mehr sein, und wenn du dich nach seiner Wohnung erkundigst, so ist er nicht mehr da! (Psalm 37.35) 11 Aber die Sanftmütigen werden das Land ererben und sich großen Friedens erfreuen. (Psalm 37.9) (Matthäus 5.5) 12 Der Gottlose macht Anschläge wider den Gerechten und knirscht mit den Zähnen über ihn; 13 aber mein Herr lacht seiner; denn er hat dafür gesorgt, daß sein Tag kommt! (Hiob 18.20) 14 Die Gottlosen haben das Schwert gezückt und ihren Bogen gespannt, um den Elenden und Armen zu fällen und die umzubringen, deren Weg richtig ist. (Psalm 11.2) 15 Ihr Schwert wird in ihr eigenes Herz dringen, und ihr Bogen wird zerbrochen werden! 16 Das Wenige, das ein Gerechter hat, ist besser als der Überfluß vieler Gottlosen. (Sprüche 15.16) 17 Denn die Arme der Gottlosen werden zerbrochen; aber die Gerechten unterstützt der HERR. 18 Der HERR kennt die Tage der Frommen, und ihr Erbe wird ewiglich bestehen. 19 Sie sollen nicht zuschanden werden zur bösen Zeit, sondern genug haben auch in den Tagen der Hungersnot; (Psalm 33.19) 20 aber die Gottlosen werden umkommen und die Feinde des HERRN dahinschwinden wie die Pracht der Auen; wie Rauch verschwinden sie. (Psalm 68.3) 21 Der Gottlose borgt und zahlt nicht zurück; der Gerechte aber ist barmherzig und gibt. 22 Denn die vom HERRN Gesegneten werden das Land ererben, aber seine Verfluchten sollen ausgerottet werden. (Psalm 37.9) 23 Vom HERRN werden die Schritte des Mannes bestätigt, wenn ihm sein Weg gefällt. 24 Fällt er, so wird er nicht weggeworfen; denn der HERR stützt seine Hand. (Sprüche 24.16) 25 Ich bin jung gewesen und alt geworden und habe nie den Gerechten verlassen gesehen, oder seinen Samen um Brot betteln. (Psalm 34.10-11) 26 Er ist allezeit barmherzig und leiht gern, und sein Same wird zum Segen. 27 Weiche vom Bösen und tue Gutes, so wirst du ewiglich bleiben! (Psalm 34.15) 28 Denn der HERR hat das Recht lieb und verläßt seine Frommen nicht; sie werden ewiglich bewahrt, aber der Same der Gottlosen wird ausgerottet. (Psalm 11.7) 29 Die Gerechten werden das Land ererben und für immer darin wohnen. (Jesaja 60.21) 30 Des Gerechten Mund tut Weisheit kund, und seine Zunge redet recht. 31 Das Gesetz seines Gottes ist in seinem Herzen, und seine Schritte wanken nicht. (Psalm 40.9) 32 Der Gottlose lauert auf den Gerechten und sucht ihn zu töten. (Psalm 10.8-10) 33 Aber der HERR wird ihn nicht seiner Hand überlassen und läßt ihn nicht verdammen, wenn er gerichtet wird. 34 Harre des HERRN und bewahre seinen Weg, so wird er dich erhöhen, daß du das Land ererbest und die Ausrottung der Gottlosen sehest! (Psalm 37.9) 35 Ich sah einen Gottlosen, der war trotzig und breitete sich aus wie ein grünender, wilder Baum. (Hiob 5.3-5) (Hiob 20.6-7) (Hesekiel 31.3) 36 Aber als man wieder vorbeiging, da war er nicht mehr; ich suchte ihn, aber man fand ihn nicht. (Psalm 37.10) 37 Achte auf den Unschuldigen und siehe auf den Redlichen; dem Mann des Friedens wird eine Zukunft zuteil! (1. Mose 39.8-9) 38 Aber die Übertreter werden allesamt vertilgt, und der Nachwuchs der Gottlosen wird ausgerottet. 39 Aber das Heil der Gerechten kommt vom HERRN; er ist ihre Zuflucht zur Zeit der Not. (Psalm 46.2) 40 Der HERR wird ihnen beistehen und sie erretten, er wird sie erretten von den Gottlosen und ihnen Heil verschaffen; denn sie bergen sich bei ihm. (Lukas 18.8)

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)