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Psalm - Kapitel 36

Psalm 36

1 Dem Vorsänger. Von David, dem Knecht des HERRN. Ein Urteil über die Sünde des Gottlosen kommt aus der Tiefe meines Herzens: Die Gottesfurcht gilt nichts vor seinen Augen! 2 Sondern er hat sich das gewählt zu seinem Teil, daß er seinem Laster frönen, daß er hassen kann. (Römer 3.18) 3 Die Worte seines Mundes sind Lug und Trug; er hat aufgehört, verständig und gut zu sein. 4 Auf seinem Lager brütet er Bosheit aus, er stellt sich auf keinen guten Weg und scheut kein Arges. 5 HERR, deine Gnade reicht bis zum Himmel, deine Treue bis zu den Wolken! (Micha 2.1) 6 Deine Gerechtigkeit ist wie die Berge Gottes, deine Gerichte sind wie die große Flut; du, HERR, hilfst Menschen und Tieren. (Psalm 57.11) (Psalm 108.5) 7 Wie köstlich ist deine Gnade, o Gott, daß Menschenkinder unter dem Schatten deiner Flügel Zuflucht finden! (Psalm 125.1-2) 8 Sie werden trunken von den reichen Gütern deines Hauses, mit dem Strom deiner Wonne tränkst du sie; 9 denn bei dir ist die Quelle des Lebens, in deinem Lichte schauen wir Licht! (Psalm 23.5) 10 Erweise deine Gnade auch weiterhin denen, die dich kennen, und deine Gerechtigkeit denen, die aufrichtigen Herzens sind! (Jeremia 2.13) 11 Der Fuß der Stolzen erreiche mich nicht, und die Hand der Gottlosen vertreibe mich nicht! 12 Dort sind die Übeltäter gefallen; sie wurden niedergestoßen und vermochten nicht mehr aufzustehn.

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)