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Psalm - Kapitel 35

Psalm 35

1 Von David. HERR, hadere mit meinen Haderern, streite mit denen, die wider mich streiten! 2 Ergreife Schild und Tartsche und erhebe dich, mir zu helfen! (Psalm 7.13-14) 3 Zücke den Speer und tritt meinen Verfolgern entgegen; sprich zu meiner Seele: Dein Heil bin ich! 4 Es müssen beschämt und zuschanden werden, die mir nach dem Leben trachten, es sollen zurückweichen und schamrot werden, die mein Unglück wollen. (Psalm 40.15) 5 Sie müssen werden wie Spreu vor dem Winde, und der Engel des HERRN vertreibe sie! 6 Ihr Weg sei finster und glatt, und der Engel des HERRN verfolge sie! 7 Denn sie haben mir ohne Ursache ihr Netz gestellt, ohne allen Grund meiner Seele eine Grube gegraben. (Psalm 35.19) 8 Möge ihn unversehens Unglück überfallen und das Netz, das er gestellt hat, ihn selber fangen, so daß er ins Verderben hineinfällt. (Psalm 9.16) 9 Aber meine Seele soll sich freuen am HERRN und sich ergötzen an seinem Heil! 10 Alle meine Gebeine sollen sagen: HERR, wer ist dir gleich, der du den Elenden errettest von dem, der ihm zu stark ist, und die Elenden und Armen von dem, der ihn beraubt? 11 Es treten freche Zeugen auf, die mich über Dinge zur Rede stellen, wovon ich nichts weiß. 12 Sie vergelten Gutes mit Bösem, bringen Vereinsamung über mich! (Psalm 38.21) 13 Ich aber bekleidete mich, als sie krank waren, mit einem Sack; ich beugte meine Seele mit Fasten und betete gesenkten Hauptes für sie; (Hiob 31.29) (Römer 12.15) 14 ich benahm mich, als wäre es mein Freund, mein Bruder, und ging trauernd gebeugt einher, wie einer, der um seine Mutter leidträgt. 15 Dennoch freuen sie sich über meinen Fall und rotten sich zusammen; Lästermäuler sammeln sich wider mich, ich weiß nicht warum; sie lästern und schweigen nicht. 16 Mit gottlosen Schmarotzern fletschen sie die Zähne über mich. (Hiob 16.9) 17 O Herr, wie lange willst du zusehen? Befreie meine Seele von ihrem Gebrüll, meine einsame von den Löwen! (Psalm 22.21) 18 Ich will dir danken in der großen Gemeinde, unter zahlreichem Volk will ich dich rühmen. (Psalm 22.23) 19 Es sollen sich nicht über mich freuen, die mir unter falschem Vorwand feind sind; meine Hasser sollen vergeblich mit den Augen zwinkern; (Psalm 25.19) (Psalm 69.5) (Johannes 15.25) 20 denn sie reden nicht zum Frieden, sondern ersinnen Verleumdungen gegen die Stillen im Lande. 21 Sie sperren ihr Maul weit über mich auf und rufen: «Ha, ha, unser Auge hat's gesehen!» (Psalm 40.16) 22 Du hast es auch gesehen, o HERR; schweige nicht! Mein Herr, sei nicht ferne von mir! 23 Wache auf und wehre dich für mein Recht, mein Gott, für meine Sache, o mein Herr! (Psalm 44.24) 24 Richte mich nach deiner Gerechtigkeit, HERR, mein Gott, daß sie sich nicht freuen dürfen über mich, 25 daß sie nicht sagen können in ihren Herzen: «Ei, es geht ja ganz nach Wunsch; wir haben ihn vertilgt!» 26 Es müssen sich schämen und erröten alle, die sich meines Unglücks freuen; in Scham und Schande müssen sich kleiden, die wider mich großtun. (Psalm 35.4) 27 Aber jauchzen und fröhlich sein sollen alle, die meine Rechtfertigung wünschen; sie sollen immerdar sagen: Der HERR sei hochgelobt, der das Heil seines Knechtes will! (Psalm 40.17) 28 Und meine Zunge soll dichten von deiner Gerechtigkeit, allezeit von deinem Ruhm!

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3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)