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Psalm - Kapitel 35

Psalm 35

1 Von David. HERR, hadere mit meinen Haderern, streite mit denen, die wider mich streiten! 2 Ergreife Schild und Tartsche und erhebe dich, mir zu helfen! (Psalm 7.13-14) 3 Zücke den Speer und tritt meinen Verfolgern entgegen; sprich zu meiner Seele: Dein Heil bin ich! 4 Es müssen beschämt und zuschanden werden, die mir nach dem Leben trachten, es sollen zurückweichen und schamrot werden, die mein Unglück wollen. (Psalm 40.15) 5 Sie müssen werden wie Spreu vor dem Winde, und der Engel des HERRN vertreibe sie! 6 Ihr Weg sei finster und glatt, und der Engel des HERRN verfolge sie! 7 Denn sie haben mir ohne Ursache ihr Netz gestellt, ohne allen Grund meiner Seele eine Grube gegraben. (Psalm 35.19) 8 Möge ihn unversehens Unglück überfallen und das Netz, das er gestellt hat, ihn selber fangen, so daß er ins Verderben hineinfällt. (Psalm 9.16) 9 Aber meine Seele soll sich freuen am HERRN und sich ergötzen an seinem Heil! 10 Alle meine Gebeine sollen sagen: HERR, wer ist dir gleich, der du den Elenden errettest von dem, der ihm zu stark ist, und die Elenden und Armen von dem, der ihn beraubt? 11 Es treten freche Zeugen auf, die mich über Dinge zur Rede stellen, wovon ich nichts weiß. 12 Sie vergelten Gutes mit Bösem, bringen Vereinsamung über mich! (Psalm 38.21) 13 Ich aber bekleidete mich, als sie krank waren, mit einem Sack; ich beugte meine Seele mit Fasten und betete gesenkten Hauptes für sie; (Hiob 31.29) (Römer 12.15) 14 ich benahm mich, als wäre es mein Freund, mein Bruder, und ging trauernd gebeugt einher, wie einer, der um seine Mutter leidträgt. 15 Dennoch freuen sie sich über meinen Fall und rotten sich zusammen; Lästermäuler sammeln sich wider mich, ich weiß nicht warum; sie lästern und schweigen nicht. 16 Mit gottlosen Schmarotzern fletschen sie die Zähne über mich. (Hiob 16.9) 17 O Herr, wie lange willst du zusehen? Befreie meine Seele von ihrem Gebrüll, meine einsame von den Löwen! (Psalm 22.21) 18 Ich will dir danken in der großen Gemeinde, unter zahlreichem Volk will ich dich rühmen. (Psalm 22.23) 19 Es sollen sich nicht über mich freuen, die mir unter falschem Vorwand feind sind; meine Hasser sollen vergeblich mit den Augen zwinkern; (Psalm 25.19) (Psalm 69.5) (Johannes 15.25) 20 denn sie reden nicht zum Frieden, sondern ersinnen Verleumdungen gegen die Stillen im Lande. 21 Sie sperren ihr Maul weit über mich auf und rufen: «Ha, ha, unser Auge hat's gesehen!» (Psalm 40.16) 22 Du hast es auch gesehen, o HERR; schweige nicht! Mein Herr, sei nicht ferne von mir! 23 Wache auf und wehre dich für mein Recht, mein Gott, für meine Sache, o mein Herr! (Psalm 44.24) 24 Richte mich nach deiner Gerechtigkeit, HERR, mein Gott, daß sie sich nicht freuen dürfen über mich, 25 daß sie nicht sagen können in ihren Herzen: «Ei, es geht ja ganz nach Wunsch; wir haben ihn vertilgt!» 26 Es müssen sich schämen und erröten alle, die sich meines Unglücks freuen; in Scham und Schande müssen sich kleiden, die wider mich großtun. (Psalm 35.4) 27 Aber jauchzen und fröhlich sein sollen alle, die meine Rechtfertigung wünschen; sie sollen immerdar sagen: Der HERR sei hochgelobt, der das Heil seines Knechtes will! (Psalm 40.17) 28 Und meine Zunge soll dichten von deiner Gerechtigkeit, allezeit von deinem Ruhm!

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)