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Psalm - Kapitel 34

Psalm 34

1 Von David. Als er seine Gebärde verstellte vor Abimelech und dieser ihn von sich trieb und er hinwegging. Ich will den HERRN allezeit preisen, sein Lob soll immerdar in meinem Munde sein. (1. Samuel 21.14-16) 2 Meine Seele rühme sich des HERRN; die Elenden sollen es hören und sich freuen. 3 Preiset mit mir den HERRN, und lasset uns miteinander seinen Namen erhöhen! 4 Da ich den HERRN suchte, antwortete er mir und errettete mich aus aller meiner Furcht. 5 Die auf ihn blicken, werden strahlen, und ihr Angesicht wird nicht erröten. 6 Da dieser Elende rief, hörte der HERR und half ihm aus allen seinen Nöten. 7 Der Engel des HERRN lagert sich um die her, so ihn fürchten, und errettet sie. 8 Schmecket und sehet, wie freundlich der HERR ist; wohl dem, der auf ihn traut! (1. Mose 32.2) (Psalm 91.11) 9 Fürchtet den HERRN, ihr seine Heiligen; denn die ihn fürchten, haben keinen Mangel. (1. Petrus 2.3) 10 Junge Löwen leiden Not und Hunger; aber die den HERRN suchen, müssen nichts Gutes entbehren. (Psalm 37.19) 11 Kommt her, ihr Kinder, hört mir zu; ich will euch die Furcht des HERRN lehren! (Psalm 33.18-19) (Psalm 37.25) (Lukas 1.53) 12 Wer hat Lust zum Leben und möchte gern gute Tage sehen? 13 Behüte deine Zunge vor Bösem und deine Lippen, daß sie nicht trügen; (1. Petrus 3.10-12) 14 weiche vom Bösen und tue Gutes, suche Frieden und jage ihm nach! 15 Die Augen des HERRN achten auf die Gerechten und seine Ohren auf ihr Schreien; (Psalm 37.27) 16 das Antlitz des HERRN steht wider die, so Böses tun, daß er ihr Gedächtnis von der Erde vertilge. 17 Als jene schrieen, hörte der HERR und rettete sie aus aller ihrer Not. (Sprüche 10.7) 18 Der HERR ist nahe denen, die zerbrochenen Herzens sind, und hilft denen, deren Geist zerschlagen ist. 19 Der Gerechte muß viel leiden; aber der HERR rettet ihn aus dem allem. (Psalm 51.19) 20 Er bewahrt ihm alle seine Gebeine, daß nicht eines derselben zerbrochen wird. (2. Korinther 1.5) 21 Den Gottlosen wird die Bosheit töten, und die den Gerechten hassen, müssen es büßen. 22 Der HERR erlöst die Seele seiner Knechte, und alle, die auf ihn vertrauen, werden es nicht zu büßen haben.

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)