zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 34

Psalm 34

1 Von David. Als er seine Gebärde verstellte vor Abimelech und dieser ihn von sich trieb und er hinwegging. Ich will den HERRN allezeit preisen, sein Lob soll immerdar in meinem Munde sein. (1. Samuel 21.14-16) 2 Meine Seele rühme sich des HERRN; die Elenden sollen es hören und sich freuen. 3 Preiset mit mir den HERRN, und lasset uns miteinander seinen Namen erhöhen! 4 Da ich den HERRN suchte, antwortete er mir und errettete mich aus aller meiner Furcht. 5 Die auf ihn blicken, werden strahlen, und ihr Angesicht wird nicht erröten. 6 Da dieser Elende rief, hörte der HERR und half ihm aus allen seinen Nöten. 7 Der Engel des HERRN lagert sich um die her, so ihn fürchten, und errettet sie. 8 Schmecket und sehet, wie freundlich der HERR ist; wohl dem, der auf ihn traut! (1. Mose 32.2) (Psalm 91.11) 9 Fürchtet den HERRN, ihr seine Heiligen; denn die ihn fürchten, haben keinen Mangel. (1. Petrus 2.3) 10 Junge Löwen leiden Not und Hunger; aber die den HERRN suchen, müssen nichts Gutes entbehren. (Psalm 37.19) 11 Kommt her, ihr Kinder, hört mir zu; ich will euch die Furcht des HERRN lehren! (Psalm 33.18-19) (Psalm 37.25) (Lukas 1.53) 12 Wer hat Lust zum Leben und möchte gern gute Tage sehen? 13 Behüte deine Zunge vor Bösem und deine Lippen, daß sie nicht trügen; (1. Petrus 3.10-12) 14 weiche vom Bösen und tue Gutes, suche Frieden und jage ihm nach! 15 Die Augen des HERRN achten auf die Gerechten und seine Ohren auf ihr Schreien; (Psalm 37.27) 16 das Antlitz des HERRN steht wider die, so Böses tun, daß er ihr Gedächtnis von der Erde vertilge. 17 Als jene schrieen, hörte der HERR und rettete sie aus aller ihrer Not. (Sprüche 10.7) 18 Der HERR ist nahe denen, die zerbrochenen Herzens sind, und hilft denen, deren Geist zerschlagen ist. 19 Der Gerechte muß viel leiden; aber der HERR rettet ihn aus dem allem. (Psalm 51.19) 20 Er bewahrt ihm alle seine Gebeine, daß nicht eines derselben zerbrochen wird. (2. Korinther 1.5) 21 Den Gottlosen wird die Bosheit töten, und die den Gerechten hassen, müssen es büßen. 22 Der HERR erlöst die Seele seiner Knechte, und alle, die auf ihn vertrauen, werden es nicht zu büßen haben.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)