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Psalm - Kapitel 34

Psalm 34

1 Von David. Als er seine Gebärde verstellte vor Abimelech und dieser ihn von sich trieb und er hinwegging. Ich will den HERRN allezeit preisen, sein Lob soll immerdar in meinem Munde sein. (1. Samuel 21.14-16) 2 Meine Seele rühme sich des HERRN; die Elenden sollen es hören und sich freuen. 3 Preiset mit mir den HERRN, und lasset uns miteinander seinen Namen erhöhen! 4 Da ich den HERRN suchte, antwortete er mir und errettete mich aus aller meiner Furcht. 5 Die auf ihn blicken, werden strahlen, und ihr Angesicht wird nicht erröten. 6 Da dieser Elende rief, hörte der HERR und half ihm aus allen seinen Nöten. 7 Der Engel des HERRN lagert sich um die her, so ihn fürchten, und errettet sie. 8 Schmecket und sehet, wie freundlich der HERR ist; wohl dem, der auf ihn traut! (1. Mose 32.2) (Psalm 91.11) 9 Fürchtet den HERRN, ihr seine Heiligen; denn die ihn fürchten, haben keinen Mangel. (1. Petrus 2.3) 10 Junge Löwen leiden Not und Hunger; aber die den HERRN suchen, müssen nichts Gutes entbehren. (Psalm 37.19) 11 Kommt her, ihr Kinder, hört mir zu; ich will euch die Furcht des HERRN lehren! (Psalm 33.18-19) (Psalm 37.25) (Lukas 1.53) 12 Wer hat Lust zum Leben und möchte gern gute Tage sehen? 13 Behüte deine Zunge vor Bösem und deine Lippen, daß sie nicht trügen; (1. Petrus 3.10-12) 14 weiche vom Bösen und tue Gutes, suche Frieden und jage ihm nach! 15 Die Augen des HERRN achten auf die Gerechten und seine Ohren auf ihr Schreien; (Psalm 37.27) 16 das Antlitz des HERRN steht wider die, so Böses tun, daß er ihr Gedächtnis von der Erde vertilge. 17 Als jene schrieen, hörte der HERR und rettete sie aus aller ihrer Not. (Sprüche 10.7) 18 Der HERR ist nahe denen, die zerbrochenen Herzens sind, und hilft denen, deren Geist zerschlagen ist. 19 Der Gerechte muß viel leiden; aber der HERR rettet ihn aus dem allem. (Psalm 51.19) 20 Er bewahrt ihm alle seine Gebeine, daß nicht eines derselben zerbrochen wird. (2. Korinther 1.5) 21 Den Gottlosen wird die Bosheit töten, und die den Gerechten hassen, müssen es büßen. 22 Der HERR erlöst die Seele seiner Knechte, und alle, die auf ihn vertrauen, werden es nicht zu büßen haben.

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2. Mose - Kapitel 22

Eigentumsvergehen

1 Wenn ein Dieb ergriffen wird, daß er einbricht, und wird dabei geschlagen, daß er stirbt, so soll man kein Blutgericht über jenen lassen gehen. 2 Ist aber die Sonne über ihn aufgegangen, so soll man das Blutgericht gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten; hat er nichts, so verkaufe man ihn um seinen Diebstahl. 3 Findet man aber bei ihm den Diebstahl lebendig, es sei ein Ochse, Esel oder Schaf, so soll er's zwiefältig wiedergeben. 4 Wenn jemand einen Acker oder Weinberg beschädigt, daß er sein Vieh läßt Schaden tun in eines andern Acker, der soll von dem Besten auf seinem Acker und Weinberg wiedererstatten.
5 Wenn ein Feuer auskommt und ergreift die Dornen und verbrennt die Garben oder Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll der wiedererstatten, der das Feuer angezündet hat.
6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
7 findet man aber den Dieb nicht, so soll man den Hauswirt vor die "Götter" Richter bringen, ob er nicht seine Hand habe an seines Nächsten Habe gelegt. 8 Wo einer den andern beschuldigt um irgend ein Unrecht, es sei um Ochsen oder Esel oder Schaf oder Kleider oder allerlei, das verloren ist, so soll beider Sache vor die "Götter" kommen. Welchen die "Götter" verdammen, der soll's zwiefältig seinem Nächsten wiedergeben.
9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu bewahren gibt, und es stirbt ihm oder wird beschädigt oder wird ihm weggetrieben, daß es niemand sieht,
10 so soll man's unter ihnen auf einen Eid bei dem HERRN kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand an seines Nächsten Habe gelegt; und des Gutes Herr soll's annehmen, also daß jener nicht bezahlen müsse. 11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
12 Wird es aber zerrissen, soll er Zeugnis davon bringen und nicht bezahlen. (1. Mose 31.39) 13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen. 14 Ist sein Herr aber dabei, soll er's nicht bezahlen, so er's um sein Geld gedingt hat.

Verschiedene Gesetzte

15 Wenn jemand eine Jungfrau beredet, die noch nicht verlobt ist, und bei ihr schläft, der soll ihr geben ihre Morgengabe und sie zum Weibe haben. (5. Mose 22.28-29)
16 Weigert sich aber ihr Vater, sie ihm zu geben, soll er Geld darwägen, wieviel einer Jungfrau zur Morgengabe gebührt.

Todeswürdige Vergehen

17 Die Zauberinnen sollst du nicht leben lassen. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9)
18 Wer bei einem Vieh liegt, der soll des Todes sterben. (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21)
19 Wer den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der sei verbannt. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Rechtsschutz für die Schwachen

20 Die Fremdlinge sollst du nicht schinden noch unterdrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge in Ägyptenland gewesen. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19)
21 Ihr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (Jesaja 1.17)
22 Wirst du sie bedrängen, so werden sie zu mir schreien, und ich werde ihr Schreien erhören; 23 so wird mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert töte und eure Weiber Witwen und eure Kinder Waisen werden. 24 Wenn du Geld leihst einem aus meinem Volk, der arm ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen und keinen Wucher an ihm treiben. (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10)
25 Wenn du von deinem Nächsten ein Kleid zum Pfande nimmst, sollst du es ihm wiedergeben, ehe die Sonne untergeht; (5. Mose 24.12-13)
26 denn sein Kleid ist seine einzige Decke seiner Haut, darin er schläft. Wird er aber zu mir schreien, so werde ich ihn erhören; denn ich bin gnädig.

Einzelne Gebote der Gottesfurcht

27 Den "Göttern" sollst du nicht fluchen, und den Obersten in deinem Volk nicht lästern. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5)
28 Deiner Frucht Fülle und Saft sollst du nicht zurückhalten. Deinen ersten Sohn sollst du mir geben. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4)
29 So sollst du auch tun mit deinem Ochsen und Schafe. Sieben Tage laß es bei seiner Mutter sein, am achten Tag sollst du mir's geben. (3. Mose 22.27) 30 Ihr sollt heilige Leute vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Felde von Tieren zerrissen ist, sondern es vor die Hunde werfen. (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31)