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Psalm - Kapitel 32

Psalm 32

1 Eine Unterweisung. Von David. Wohl dem, dessen Missetat vergeben, dessen Sünde bedeckt ist! (Römer 4.6-9) 2 Wohl dem Menschen, dem der HERR keine Schuld anrechnet und in dessen Geist keine Falschheit ist! 3 Als ich es verschweigen wollte, verschmachteten meine Gebeine durch mein täglich Heulen. (Psalm 31.11) (Psalm 51.10) 4 Denn deine Hand lag Tag und Nacht schwer auf mir, daß mein Saft vertrocknete, wie es im Sommer dürre wird. (Pause.) 5 Da bekannte ich dir meine Sünde und verhehlte meine Missetat nicht; ich sprach: «Ich will dem HERRN meine Übertretung bekennen!» Da vergabst du mir meine Sündenschuld! (Pause.) (Sprüche 28.13) 6 Darum möge jeder Fromme dich bitten zur Zeit, da es zu erlangen ist; denn bei großer Wasserflut gelangt man nicht mehr dazu. 7 Du bist mein Schirm, du wollest mich vor Gefahr behüten, mit Rettungsjubel mich umgeben! (Pause.) 8 Ich will dich unterweisen und dir den Weg zeigen, den du wandeln sollst; ich will dich beraten, mein Auge auf dich richtend . (Psalm 25.12) 9 Seid nicht wie Rosse und Maultiere, ohne Verstand, welchen man Zaum und Gebiß anlegen muß, da sie sonst nicht zu dir nahen! (Sprüche 26.3) 10 Der Gottlose hat viele Plagen; wer aber dem HERRN vertraut, den wird die Güte umfangen. 11 Freuet euch des HERRN und seid fröhlich, ihr Gerechten, und jubelt alle, die ihr aufrichtigen Herzens seid! (Psalm 33.1)

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4. Mose - Kapitel 36

Erbtöchter sollen nicht außerhalb des vßterlichen Stammes heiraten

1 Und die obersten Väter des Geschlechts der Kinder Gileads, des Sohnes Machirs, der Manasses Sohn war, von den Geschlechtern der Kinder Joseph, traten herzu und redeten vor Mose und vor den Fürsten, den obersten Vätern der Kinder Israel, 2 und sprachen: Meinem Herrn hat der HERR geboten, daß man das Land zum Erbteil geben sollte durchs Los den Kindern Israel; auch ward meinem Herrn geboten von dem HERRN, daß man das Erbteil Zelophehads, unsers Bruders, seinen Töchtern geben soll. (4. Mose 26.55) (4. Mose 27.6-7) 3 Wenn sie jemand aus den Stämmen der Kinder Israel zu Weibern nimmt, so wird unserer Väter Erbteil weniger werden, und so viel sie haben, wird zu dem Erbteil kommen des Stammes, dahin sie kommen; also wird das Los unseres Erbteils verringert. 4 Wenn nun das Halljahr der Kinder Israel kommt, so wird ihr Erbteil zu dem Erbteil des Stammes kommen, da sie sind; also wird das Erbteil des Stammes unserer Väter verringert, so viel sie haben. (3. Mose 25.10-13) 5 Mose gebot den Kindern Israel nach dem Befehl des HERRN und sprach: Der Stamm der Kinder Joseph hat recht geredet.
6 Das ist's, was der HERR gebietet den Töchtern Zelophehads und spricht: Laß sie freien, wie es ihnen gefällt; allein daß sie freien unter dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters, 7 auf daß nicht die Erbteile der Kinder Israel fallen von einen Stamm zum andern; denn ein jeglicher unter den Kindern Israel soll anhangen an dem Erbe des Stammes seiner Väter. 8 Und alle Töchter, die Erbteil besitzen unter den Stämmen der Kinder Israel, sollen freien einen von dem Geschlecht des Stammes ihres Vaters, auf daß ein jeglicher unter den Kindern Israel seiner Väter Erbe behalte 9 und nicht ein Erbteil von einem Stamm falle auf den andern, sondern ein jeglicher hange an seinem Erbe unter den Stämmen der Kinder Israel. 10 Wie der HERR dem Mose geboten hatte, so taten die Töchter Zelophehads,
11 Mahela, Thirza, Hogla, Milka und Noa, und freiten die Kinder ihrer Vettern, (4. Mose 26.33) 12 des Geschlechts der Kinder Manasses, des Sohnes Josephs. Also blieb ihr Erbteil an dem Stamm des Geschlechts ihres Vaters. 13 Das sind die Gebote und Rechte, die der HERR gebot durch Mose den Kindern Israel auf dem Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho.