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Psalm - Kapitel 31

Psalm 31

1 Dem Vorsänger. Ein Psalm Davids. Bei dir, o HERR, habe ich Zuflucht gefunden; laß mich nimmermehr zuschanden werden; errette mich durch deine Gerechtigkeit! 2 Neige dein Ohr zu mir, rette mich eilends; sei mir ein starker Fels, eine feste Burg zu meinem Heil! 3 Denn du bist meine Felsenkluft und meine Burg, und um deines Namens willen wollest du mich führen und leiten. (Psalm 18.3) 4 Laß mich dem Netz entgehen, das sie mir gestellt haben; denn du bist meine Stärke. (Psalm 23.3) 5 In deine Hand befehle ich meinen Geist; du hast mich erlöst, HERR, du treuer Gott! (Psalm 25.15) 6 Ich hasse die, welche sich an eitle Götzen halten, und ich vertraue auf den HERRN. (Lukas 23.46) 7 Ich frohlocke und freue mich an deiner Gnade, daß du mein Elend angesehen und auf die Not meiner Seele geachtet hast; 8 und du hast mich nicht in die Hand des Feindes ausgeliefert, sondern meine Füße auf weiten Raum gestellt. 9 Sei mir gnädig, o HERR, denn mir ist angst; zerfallen ist vor Gram mein Auge, meine Seele und mein Leib; (Psalm 18.37) 10 denn meine Lebenstage sind in Kummer dahingeschwunden und meine Jahre mit Seufzen; meine Kraft ist gebrochen durch meine Schuld, und meine Gebeine sind verdorrt. (Psalm 6.8) 11 Ob allen meinen Feinden bin ich ein Schimpf geworden, meinen Nachbarn allermeist, und ein Schrecken meinen Bekannten; die mich auf der Gasse sehen, fliehen vor mir. 12 Ich bin in Vergessenheit geraten, aus dem Sinn gekommen wie ein Toter; ich bin wie ein unbrauchbares Gefäß. (Psalm 69.11-13) 13 Denn ich habe die Lästerung vieler gehört, (Schrecken ringsum!) da sie miteinander wider mich ratschlagten, darauf sannen, mir das Leben zu nehmen. 14 Aber ich vertraue auf dich, o HERR; ich habe gesagt: Du bist mein Gott! (Jeremia 20.10) (Jeremia 46.5) 15 In deiner Hand sind meine Zeiten; rette mich aus der Hand meiner Feinde und von meinen Verfolgern! 16 Laß dein Angesicht leuchten über deinen Knecht; rette mich durch deine Gnade! (Psalm 139.16) 17 HERR, laß mich nicht zuschanden werden, denn ich rufe dich an; zuschanden mögen die Gottlosen werden, verstummen im Totenreich! (4. Mose 6.25) (Psalm 80.4) 18 Die Lügenmäuler sollen verstopft werden, die da frech reden wider den Gerechten, mit Stolz und Verachtung! 19 Wie groß ist deine Güte, welche du denen bewahrst, die dich fürchten, und die du an denen erzeigst, die auf dich hoffen, angesichts der Menschenkinder. 20 Du verbirgst sie im Schirme deines Angesichts vor ganzen Rotten von Männern, du schützest sie in deiner Hütte vor zänkischen Zungen. 21 Gelobt sei der HERR; denn er hat mir seine Gnade wunderbar bewiesen in einer festen Stadt! (Psalm 27.5) 22 Ich aber hatte in meiner Bestürzung gesagt: «Ich bin von deinen Augen verstoßen!» Dennoch hast du die Stimme meines Flehens gehört, als ich zu dir schrie. (Psalm 17.7) 23 Liebet den HERRN, alle seine Frommen! Der HERR bewahrt die Treuen und vergilt reichlich dem, der Hochmut übt. (Psalm 116.11) 24 Seid getrost und unverzagt, alle, die ihr des HERRN harrt!

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3. Mose - Kapitel 5

Anlässe zu Sündopfern

1 Wenn jemand also sündigen würde, daß er den Fluch aussprechen hört und Zeuge ist, weil er's gesehen oder erfahren hat, es aber nicht ansagt, der ist einer Missetat schuldig. (5. Mose 19.15) 2 Oder wenn jemand etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas eines unreinen Tieres oder Viehs oder Gewürms, und wüßte es nicht, der ist unrein und hat sich verschuldet. (3. Mose 11.24) 3 Oder wenn er einen unreinen Menschen anrührt, in was für Unreinigkeit der Mensch unrein werden kann, und wüßte es nicht und wird's inne, der hat sich verschuldet. 4 Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. 5 Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat, 6 so soll er für seine Schuld dieser seiner Sünde, die er getan hat, dem HERRN bringen von der Herde eine Schaf- oder Ziegenmutter zum Sündopfer, so soll ihm der Priester seine Sünden versöhnen. 7 Vermag er aber nicht ein Schaf, so bringe er dem HERRN für seine Schuld, die er getan hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die erste zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer,
8 und bringe sie dem Priester. Der soll die erste zum Sündopfer machen, und ihr den Kopf abkneipen hinter dem Genick, und nicht abbrechen; (3. Mose 1.15) 9 und sprenge mit dem Blut des Sündopfers an die Seite des Altars, und lasse das übrige Blut ausbluten an des Altars Boden. Das ist das Sündopfer, 10 Die andere aber soll er zum Brandopfer machen, so wie es recht ist. Und soll also der Priester ihm seine Sünde versöhnen, die er getan hat, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 1.14) 11 Vermag er aber nicht zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, so bringe er für seine Sünde als ein Opfer ein zehntel Epha Semmelmehl zum Sündopfer. Er soll aber kein Öl darauf legen noch Weihrauch darauf tun; denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und soll's zum Priester bringen. Der Priester aber soll eine Handvoll davon nehmen zum Gedächtnis und anzünden auf dem Altar zum Feuer dem HERRN. Das ist ein Sündopfer. 13 Und der Priester soll also seine Sünde, die er getan hat, ihm versöhnen, so wird's ihm vergeben. Und es soll dem Priester gehören wie ein Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Das Schuldopfer

14 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
15 Wenn sich jemand vergreift, daß er es versieht und sich versündigt an dem, das dem HERRN geweiht ist, soll er ein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl von der Herde, der zwei Silberlinge wert sei nach dem Lot des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Dazu was er gesündigt hat an dem Geweihten, soll er wiedergeben und den fünften Teil darüber geben, und soll's dem Priester geben; der soll ihn versöhnen mit dem Widder des Schuldopfers, so wird's ihm vergeben. (3. Mose 22.14) 17 Wenn jemand sündigt und tut wider irgend ein Gebot des HERRN, was er nicht tun sollte, und hat's nicht gewußt, der hat sich verschuldet und ist einer Missetat schuldig
18 und soll bringen einen Widder von der Herde ohne Fehl, der eines Schuldopfers wert ist, zum Priester; der soll ihm versöhnen, was er versehen hat und wußte es nicht, so wird's ihm vergeben. 19 Das ist das Schuldopfer; verschuldet hat er sich an dem HERRN. (Jesaja 53.10) 20 Und der HERR redete mit Mose und sprach:
21 Wenn jemand sündigen würde und sich damit an dem HERRN vergreifen, daß er seinem Nebenmenschen ableugnet, was ihm dieser befohlen hat, oder was ihm zu treuer Hand getan ist, oder was er sich mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, 22 oder wenn er, was verloren ist, gefunden hat, und leugnet solches und tut einen falschen Eid über irgend etwas, darin ein Mensch wider seinen Nächsten Sünde tut; 23 wenn's nun geschieht, daß er also sündigt und sich verschuldet, so soll er wiedergeben, was er mit Gewalt genommen oder mit Unrecht an sich gebracht, oder was ihm befohlen ist, oder was er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) 24 oder worüber er den falschen Eid getan hat; das soll er alles ganz wiedergeben, dazu den fünften Teil darüber geben dem, des es gewesen ist, des Tages, wenn er sein Schuldopfer gibt. (3. Mose 5.16) 25 Aber für seine Schuld soll er dem HERRN zu dem Priester einen Widder von der Herde ohne Fehl bringen, der eines Schuldopfers wert ist. (3. Mose 5.15) 26 So soll ihn der Priester versöhnen vor dem HERRN, so wird ihm vergeben alles, was er getan hat, darum er sich verschuldet hat.