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Psalm - Kapitel 30

Psalm 30

1 Ein Psalm; ein Lied zur Einweihung des Hauses. Von David. Ich will dich erheben, o HERR, denn du hast mich herausgezogen, daß meine Feinde sich nicht freuen durften über mich. 2 HERR, mein Gott, zu dir schrie ich, und du heiltest mich. (Psalm 35.19) (Psalm 35.24) 3 HERR, du hast meine Seele aus dem Totenreich heraufgebracht; du hast mich am Leben erhalten, daß ich nicht zur Grube hinabfuhr. 4 Singet dem HERRN, ihr seine Frommen, und preiset zum Gedächtnis seiner Heiligkeit! (Psalm 116.3-4) 5 Denn sein Zorn währt einen Augenblick, seine Gnade aber lebenslang; am Abend kehrt das Weinen ein und am Morgen der Jubel! 6 Und ich sprach, da es mir wohl ging: «Ich werde nimmermehr wanken!» (Jesaja 54.7) 7 Denn du, HERR, hattest durch deine Huld meinen Berg fest hingestellt; als du aber dein Angesicht verbargst, ward ich bestürzt. 8 Zu dir, HERR, rief ich; zu meinem HERRN flehte ich um Gnade: 9 «Wozu ist mein Blut gut, wenn ich in die Grube fahre? Wird dir der Staub danken und deine Treue verkündigen? 10 Höre, HERR, und sei mir gnädig; HERR, sei du meine Hilfe!» (Psalm 6.6) 11 Du hast mir meine Klage in einen Reigen verwandelt, du hast mein Trauergewand gelöst und mich mit Freude umgürtet; 12 auf daß man dir zu Ehren singe und nicht schweige; o HERR, mein Gott, ich will dich ewiglich preisen! (Johannes 16.20)

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)