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Psalm - Kapitel 27

Psalm 27

1 Von David. Der HERR ist mein Licht und mein Heil; vor wem sollte ich mich fürchten? Der HERR ist meines Lebens Kraft, vor wem sollte mir grauen? (Psalm 56.5) (Jesaja 12.2) 2 Wenn Übeltäter mir nahen, mein Fleisch zu fressen, meine Widersacher und Feinde, so müssen sie straucheln und fallen. (Hiob 19.22) 3 Wenn sich schon ein Heer wider mich legt, so fürchtet sich mein Herz dennoch nicht; wenn sich Krieg wider mich erhebt, so bleibe ich auch dabei getrost. (Psalm 3.7) 4 Eins bitte ich vom HERRN, das hätte ich gern, daß ich bleiben dürfe im Hause des HERRN mein Leben lang, zu schauen die Lieblichkeit des HERRN und seinen Tempel zu betrachten. (Psalm 23.6) (Psalm 26.6-8) (Psalm 42.5) (Psalm 63.3) (Psalm 84.4-5) 5 Denn er deckt mich in seiner Hütte zur bösen Zeit, er verbirgt mich im Schirm seines Zeltes und erhöht mich auf einen Felsen. (Psalm 31.21) (Psalm 40.3) 6 Nun ragt mein Haupt hoch über meine Feinde, die um mich her sind, und ich will in seinem Zelte Jubelopfer bringen, ich will singen und spielen dem HERRN. 7 O HERR, höre meine Stimme; sei mir gnädig und antworte mir, wenn ich rufe! 8 Von dir sagt mein Herz, daß du sprichst : «Suchet mein Angesicht!» Dein Angesicht, o HERR, will ich suchen. (5. Mose 4.29) 9 Verbirg dein Angesicht nicht vor mir, weise deinen Knecht nicht ab in deinem Zorn; meine Hilfe bist du geworden; verwirf mich nicht und verlaß mich nicht, Gott meines Heils! 10 Denn mein Vater und meine Mutter verlassen mich; aber der HERR nimmt mich auf. (Jesaja 49.15) 11 Zeige mir, HERR, deinen Weg und leite mich auf richtiger Bahn um meiner Feinde willen. (Psalm 25.4) (Psalm 86.11) (Psalm 139.24) 12 Gib mich nicht in den Willen meiner Feinde; denn falsche Zeugen sind wider mich aufgestanden und stoßen Drohungen aus. 13 Dennoch glaube ich zuversichtlich, daß ich die Güte des HERRN sehen werde im Lande der Lebendigen. (Psalm 142.6) (Jesaja 38.11) 14 Harre des HERRN, sei getrost und unverzagt und harre des HERRN!

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)