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Psalm - Kapitel 25

Psalm 25

1 Von David. Zu dir, o HERR, erhebe ich meine Seele; 2 mein Gott, ich traue auf dich; laß mich nicht zuschanden werden, daß meine Feinde nicht frohlocken über mich. 3 Gar keiner wird zuschanden, der deiner harrt; zuschanden werden, die ohne Ursache treulos handeln! (Jesaja 49.23) 4 HERR, zeige mir deine Wege und lehre mich deine Pfade; (Psalm 27.11) 5 leite mich durch deine Wahrheit und lehre mich; denn du bist der Gott meines Heils; auf dich harre ich allezeit. 6 Gedenke, o HERR, deiner Barmherzigkeit und deiner Gnade, die von Ewigkeit her sind! 7 Gedenke nicht der Sünden meiner Jugend und meiner Übertretungen; gedenke aber mein nach deiner Gnade, um deiner Güte willen, o HERR. (Hiob 13.26) 8 Der HERR ist gut und gerecht, darum weist er die Sünder auf den Weg; 9 er leitet die Elenden auf den rechten Pfad und lehrt die Elenden seinen Weg. 10 Alle Pfade des HERRN sind Gnade und Wahrheit denen, die seinen Bund und seine Zeugnisse bewahren. 11 Um deines Namens willen, o HERR, vergib meine Schuld; denn sie ist groß! 12 Wer ist der Mann, der den HERRN fürchtet? Er lehrt ihn den Weg, den er erwählen soll. (Psalm 32.8) 13 Seine Seele wird im Guten wohnen, und sein Same wird das Land besitzen. (Psalm 37.9) 14 Freundschaft hält der HERR mit denen, die ihn fürchten, und seinen Bund tut er ihnen kund. (Hiob 29.4) 15 Meine Augen sind stets auf den HERRN gerichtet, daß er meinen Fuß aus dem Netze ziehe. 16 Wende dich zu mir und sei mir gnädig; denn ich bin einsam und elend! 17 Erleichtere die Angst meines Herzens und führe mich heraus aus meinen Nöten! 18 Siehe an mein Elend und meine Plage und vergib mir alle meine Sünden! 19 Siehe an meine Feinde, denn ihrer sind viele, und sie hassen mich grimmig. (Psalm 35.19) 20 Bewahre meine Seele und rette mich; laß mich nicht zuschanden werden; denn ich traue auf dich! (Psalm 16.1) 21 Unschuld und Redlichkeit mögen mich behüten; denn ich harre deiner. (Hiob 1.1) 22 O Gott, erlöse Israel aus allen seinen Nöten! (Psalm 130.8)

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.