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Psalm - Kapitel 25

Psalm 25

1 Von David. Zu dir, o HERR, erhebe ich meine Seele; 2 mein Gott, ich traue auf dich; laß mich nicht zuschanden werden, daß meine Feinde nicht frohlocken über mich. 3 Gar keiner wird zuschanden, der deiner harrt; zuschanden werden, die ohne Ursache treulos handeln! (Jesaja 49.23) 4 HERR, zeige mir deine Wege und lehre mich deine Pfade; (Psalm 27.11) 5 leite mich durch deine Wahrheit und lehre mich; denn du bist der Gott meines Heils; auf dich harre ich allezeit. 6 Gedenke, o HERR, deiner Barmherzigkeit und deiner Gnade, die von Ewigkeit her sind! 7 Gedenke nicht der Sünden meiner Jugend und meiner Übertretungen; gedenke aber mein nach deiner Gnade, um deiner Güte willen, o HERR. (Hiob 13.26) 8 Der HERR ist gut und gerecht, darum weist er die Sünder auf den Weg; 9 er leitet die Elenden auf den rechten Pfad und lehrt die Elenden seinen Weg. 10 Alle Pfade des HERRN sind Gnade und Wahrheit denen, die seinen Bund und seine Zeugnisse bewahren. 11 Um deines Namens willen, o HERR, vergib meine Schuld; denn sie ist groß! 12 Wer ist der Mann, der den HERRN fürchtet? Er lehrt ihn den Weg, den er erwählen soll. (Psalm 32.8) 13 Seine Seele wird im Guten wohnen, und sein Same wird das Land besitzen. (Psalm 37.9) 14 Freundschaft hält der HERR mit denen, die ihn fürchten, und seinen Bund tut er ihnen kund. (Hiob 29.4) 15 Meine Augen sind stets auf den HERRN gerichtet, daß er meinen Fuß aus dem Netze ziehe. 16 Wende dich zu mir und sei mir gnädig; denn ich bin einsam und elend! 17 Erleichtere die Angst meines Herzens und führe mich heraus aus meinen Nöten! 18 Siehe an mein Elend und meine Plage und vergib mir alle meine Sünden! 19 Siehe an meine Feinde, denn ihrer sind viele, und sie hassen mich grimmig. (Psalm 35.19) 20 Bewahre meine Seele und rette mich; laß mich nicht zuschanden werden; denn ich traue auf dich! (Psalm 16.1) 21 Unschuld und Redlichkeit mögen mich behüten; denn ich harre deiner. (Hiob 1.1) 22 O Gott, erlöse Israel aus allen seinen Nöten! (Psalm 130.8)

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4. Mose - Kapitel 29

Die Opfer am Drommetentag

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun - es ist euer Drommetentag - (3. Mose 23.24-25) 2 und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer; 5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen - 6 außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -, zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN. 7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun, (3. Mose 23.27)
8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder, 10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer; 11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. (3. Mose 16.11)

Die Opfer am Laubhüttenfest

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern (3. Mose 23.34)
13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl; 14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder, 15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer; 16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, - außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer. 17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;
33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun
36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl; 37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist; 38 dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer. 39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.