Psalm - Kapitel 25
Psalm 25
1 Von David. Zu dir, o HERR, erhebe ich meine Seele; 2 mein Gott, ich traue auf dich; laß mich nicht zuschanden werden, daß meine Feinde nicht frohlocken über mich. 3 Gar keiner wird zuschanden, der deiner harrt; zuschanden werden, die ohne Ursache treulos handeln! (Jesaja 49.23) 4 HERR, zeige mir deine Wege und lehre mich deine Pfade; (Psalm 27.11) 5 leite mich durch deine Wahrheit und lehre mich; denn du bist der Gott meines Heils; auf dich harre ich allezeit. 6 Gedenke, o HERR, deiner Barmherzigkeit und deiner Gnade, die von Ewigkeit her sind! 7 Gedenke nicht der Sünden meiner Jugend und meiner Übertretungen; gedenke aber mein nach deiner Gnade, um deiner Güte willen, o HERR. (Hiob 13.26) 8 Der HERR ist gut und gerecht, darum weist er die Sünder auf den Weg; 9 er leitet die Elenden auf den rechten Pfad und lehrt die Elenden seinen Weg. 10 Alle Pfade des HERRN sind Gnade und Wahrheit denen, die seinen Bund und seine Zeugnisse bewahren. 11 Um deines Namens willen, o HERR, vergib meine Schuld; denn sie ist groß! 12 Wer ist der Mann, der den HERRN fürchtet? Er lehrt ihn den Weg, den er erwählen soll. (Psalm 32.8) 13 Seine Seele wird im Guten wohnen, und sein Same wird das Land besitzen. (Psalm 37.9) 14 Freundschaft hält der HERR mit denen, die ihn fürchten, und seinen Bund tut er ihnen kund. (Hiob 29.4) 15 Meine Augen sind stets auf den HERRN gerichtet, daß er meinen Fuß aus dem Netze ziehe. 16 Wende dich zu mir und sei mir gnädig; denn ich bin einsam und elend! 17 Erleichtere die Angst meines Herzens und führe mich heraus aus meinen Nöten! 18 Siehe an mein Elend und meine Plage und vergib mir alle meine Sünden! 19 Siehe an meine Feinde, denn ihrer sind viele, und sie hassen mich grimmig. (Psalm 35.19) 20 Bewahre meine Seele und rette mich; laß mich nicht zuschanden werden; denn ich traue auf dich! (Psalm 16.1) 21 Unschuld und Redlichkeit mögen mich behüten; denn ich harre deiner. (Hiob 1.1) 22 O Gott, erlöse Israel aus allen seinen Nöten! (Psalm 130.8)3. Mose - Kapitel 12
Bestimmungen für die Wöchnerinnen
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)