zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 24

Psalm 24

1 Ein Psalm Davids. Dem HERRN gehört die Erde und was sie erfüllt, der Erdboden und die darauf wohnen; (Psalm 50.12) (1. Korinther 10.26) 2 denn er hat ihn über Meeren gegründet und über Strömen befestigt. (1. Mose 1.9-10) 3 Wer wird auf den Berg des HERRN steigen? Und wer wird stehen an seiner heiligen Stätte? (Psalm 15.1) 4 Wer unschuldige Hände hat und reines Herzens ist, wer seine Seele nicht auf Trug richtet und nicht falsch schwört. 5 Dem wird Segen zugesprochen von dem HERRN und Gerechtigkeit von dem Gott seines Heils. (Jesaja 48.18) 6 Dies ist das Geschlecht derer, die nach ihm fragen, die dein Angesicht suchen, du Gott Jakobs! (Pause.) (Römer 2.28-29) 7 Hebet eure Häupter empor, ihr Tore, und erweitert euch, ihr ewigen Pforten, daß der König der Ehren einziehe! (Jesaja 40.3-4) 8 Wer ist dieser König der Ehren? Es ist der HERR, der Starke und Mächtige, der HERR, der Held im Streit! 9 Hebet eure Häupter empor, ihr Tore, ja, erhebet euch, ihr ewigen Pforten, daß der König der Ehren einziehe! 10 Wer ist denn dieser König der Ehren? Es ist der HERR der Heerscharen; er ist der König der Ehren! (Pause.)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)