Psalm - Kapitel 23
Psalm 23
1 Ein Psalm Davids. Der HERR ist mein Hirte; mir wird nichts mangeln. (1. Mose 48.15) (Johannes 10.12-16) 2 Er weidet mich auf grünen Auen und führt mich zu stillen Wassern. (Hesekiel 34.14) (Offenbarung 7.17) 3 Er erquickt meine Seele, er führt mich auf rechter Straße um seines Namens willen. (Jeremia 31.25) 4 Und ob ich schon wanderte im finstern Todestal, fürchte ich kein Unglück; denn du bist bei mir, dein Stecken und dein Stab, die trösten mich! (Psalm 46.3) 5 Du bereitest vor mir einen Tisch angesichts meiner Feinde; du hast mein Haupt mit Öl gesalbt, mein Becher fließt über. (Psalm 36.9) 6 Nur Güte und Gnade werden mir folgen mein Leben lang, und ich werde bleiben im Hause des HERRN immerdar. (Psalm 84.4-5)3. Mose - Kapitel 12
Bestimmungen für die Wöchnerinnen
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)