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Psalm - Kapitel 22

Psalm 22

1 Dem Vorsänger. Auf «Hindin der Morgenröte». Ein Psalm Davids. Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen? Du bist weit entfernt davon, mir zu helfen, zu hören auf die Worte meiner Klage! 2 Mein Gott, ich rufe bei Tage, und du antwortest nicht, und auch des Nachts habe ich keine Ruhe. (Matthäus 27.46) 3 Aber du, der Heilige, bleibst Israels Lobgesang! 4 Auf dich haben unsre Väter vertraut, sie vertrauten auf dich, und du errettetest sie. 5 Zu dir riefen sie und entkamen, auf dich vertrauten sie und wurden nicht zuschanden. 6 Ich aber bin ein Wurm und kein Mensch, ein Spott der Leute und verachtet vom Volk. (Psalm 25.2-3) 7 Alle, die mich sehen, spotten meiner; sie sperren das Maul auf und schütteln den Kopf: (Psalm 69.8) (Jesaja 53.3) (Matthäus 27.39) 8 «Er klage es dem HERRN, der möge ihn befreien; der soll ihn retten, er gefällt ihm ja!» (Hiob 16.4) (Hiob 16.10) 9 Ja, du warst meine Stütze von Mutterleib an, meine Zuversicht schon an meiner Mutter Brust. 10 Auf dich war ich geworfen von Mutterschoß an, vom Leibe meiner Mutter her bist du mein Gott gewesen. (Psalm 71.6) 11 Sei nicht fern von mir! Denn Not ist nahe, und kein Retter ist da. 12 Es umringen mich große Stiere, mächtige Ochsen von Basan umzingeln mich; 13 sie sperren ihr Maul gegen mich auf, wie ein reißender und brüllender Löwe. 14 Ich bin ausgeschüttet wie Wasser, und alle meine Glieder sind ausgerenkt. Mein Herz ist geworden wie Wachs, zerschmolzen in meinem Innern. 15 Meine Kraft ist vertrocknet wie eine Scherbe, und meine Zunge klebt an meinem Gaumen, und du legst mich in des Todes Staub. (Lukas 22.44) 16 Denn Hunde umringen mich, eine Rotte von Übeltätern schließt mich ein; sie haben meine Hände und Füße durchgraben. (Johannes 19.28) 17 Ich kann alle meine Gebeine zählen; sie schauen her und sehen mich schadenfroh an. (Johannes 20.25) (Johannes 20.27) 18 Sie teilen meine Kleider unter sich und werfen das Los um mein Gewand! 19 Du aber, o HERR, sei nicht fern; o meine Stärke, eile mir zu Hilfe! (Johannes 19.24) 20 Errette meine Seele von dem Schwert, mich Einsamen von der Gewalt der Hunde! 21 Errette mich aus dem Rachen des Löwen! Ja, von den Hörnern der Büffel hast du mich erhört! (Psalm 35.17) 22 So will ich deinen Ruhm erzählen meinen Brüdern, inmitten der Gemeinde will ich dich preisen! 23 Die ihr den HERRN fürchtet, lobet ihn! Ihr alle vom Samen Jakobs, ehret ihn; und scheue dich vor ihm, du ganzer Same Israels! (Psalm 9.15) (Johannes 20.17) (Hebräer 2.12) 24 Denn er hat nicht verachtet noch verabscheut das Elend des Armen und hat sein Angesicht nicht vor ihm verborgen, und da er zu ihm schrie, erhörte er ihn. 25 Von dir handle mein Loblied in der großen Gemeinde; ich will meine Gelübde bezahlen vor denen, die ihn fürchten! (Psalm 9.13) (Hebräer 5.7) 26 Die Elenden sollen essen und satt werden; die den HERRN suchen, werden ihn preisen; euer Herz soll ewiglich leben! (Psalm 116.14) 27 Es werden daran gedenken und sich zum HERRN bekehren alle Enden der Erde, und vor dir werden anbeten alle Geschlechter der Heiden. (Psalm 69.33) 28 Denn das Königreich gehört dem HERRN, und er ist Herrscher über die Nationen. 29 Es werden essen und anbeten alle Großen der Erde; vor ihm werden ihre Knie beugen alle, die in den Staub hinabfahren, und wer seine Seele nicht lebendig erhalten kann. 30 Ein Same wird ihm dienen, wird dem HERRN als Geschlecht zugezählt werden. (Philipper 2.10) 31 Sie werden kommen und seine Gerechtigkeit predigen dem Volk, das geboren wird, daß er es vollbracht hat. (Jesaja 53.10)

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)