Psalm - Kapitel 22
Psalm 22
1 Dem Vorsänger. Auf «Hindin der Morgenröte». Ein Psalm Davids. Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen? Du bist weit entfernt davon, mir zu helfen, zu hören auf die Worte meiner Klage! 2 Mein Gott, ich rufe bei Tage, und du antwortest nicht, und auch des Nachts habe ich keine Ruhe. (Matthäus 27.46) 3 Aber du, der Heilige, bleibst Israels Lobgesang! 4 Auf dich haben unsre Väter vertraut, sie vertrauten auf dich, und du errettetest sie. 5 Zu dir riefen sie und entkamen, auf dich vertrauten sie und wurden nicht zuschanden. 6 Ich aber bin ein Wurm und kein Mensch, ein Spott der Leute und verachtet vom Volk. (Psalm 25.2-3) 7 Alle, die mich sehen, spotten meiner; sie sperren das Maul auf und schütteln den Kopf: (Psalm 69.8) (Jesaja 53.3) (Matthäus 27.39) 8 «Er klage es dem HERRN, der möge ihn befreien; der soll ihn retten, er gefällt ihm ja!» (Hiob 16.4) (Hiob 16.10) 9 Ja, du warst meine Stütze von Mutterleib an, meine Zuversicht schon an meiner Mutter Brust. 10 Auf dich war ich geworfen von Mutterschoß an, vom Leibe meiner Mutter her bist du mein Gott gewesen. (Psalm 71.6) 11 Sei nicht fern von mir! Denn Not ist nahe, und kein Retter ist da. 12 Es umringen mich große Stiere, mächtige Ochsen von Basan umzingeln mich; 13 sie sperren ihr Maul gegen mich auf, wie ein reißender und brüllender Löwe. 14 Ich bin ausgeschüttet wie Wasser, und alle meine Glieder sind ausgerenkt. Mein Herz ist geworden wie Wachs, zerschmolzen in meinem Innern. 15 Meine Kraft ist vertrocknet wie eine Scherbe, und meine Zunge klebt an meinem Gaumen, und du legst mich in des Todes Staub. (Lukas 22.44) 16 Denn Hunde umringen mich, eine Rotte von Übeltätern schließt mich ein; sie haben meine Hände und Füße durchgraben. (Johannes 19.28) 17 Ich kann alle meine Gebeine zählen; sie schauen her und sehen mich schadenfroh an. (Johannes 20.25) (Johannes 20.27) 18 Sie teilen meine Kleider unter sich und werfen das Los um mein Gewand! 19 Du aber, o HERR, sei nicht fern; o meine Stärke, eile mir zu Hilfe! (Johannes 19.24) 20 Errette meine Seele von dem Schwert, mich Einsamen von der Gewalt der Hunde! 21 Errette mich aus dem Rachen des Löwen! Ja, von den Hörnern der Büffel hast du mich erhört! (Psalm 35.17) 22 So will ich deinen Ruhm erzählen meinen Brüdern, inmitten der Gemeinde will ich dich preisen! 23 Die ihr den HERRN fürchtet, lobet ihn! Ihr alle vom Samen Jakobs, ehret ihn; und scheue dich vor ihm, du ganzer Same Israels! (Psalm 9.15) (Johannes 20.17) (Hebräer 2.12) 24 Denn er hat nicht verachtet noch verabscheut das Elend des Armen und hat sein Angesicht nicht vor ihm verborgen, und da er zu ihm schrie, erhörte er ihn. 25 Von dir handle mein Loblied in der großen Gemeinde; ich will meine Gelübde bezahlen vor denen, die ihn fürchten! (Psalm 9.13) (Hebräer 5.7) 26 Die Elenden sollen essen und satt werden; die den HERRN suchen, werden ihn preisen; euer Herz soll ewiglich leben! (Psalm 116.14) 27 Es werden daran gedenken und sich zum HERRN bekehren alle Enden der Erde, und vor dir werden anbeten alle Geschlechter der Heiden. (Psalm 69.33) 28 Denn das Königreich gehört dem HERRN, und er ist Herrscher über die Nationen. 29 Es werden essen und anbeten alle Großen der Erde; vor ihm werden ihre Knie beugen alle, die in den Staub hinabfahren, und wer seine Seele nicht lebendig erhalten kann. 30 Ein Same wird ihm dienen, wird dem HERRN als Geschlecht zugezählt werden. (Philipper 2.10) 31 Sie werden kommen und seine Gerechtigkeit predigen dem Volk, das geboren wird, daß er es vollbracht hat. (Jesaja 53.10)4. Mose - Kapitel 35
Von den Städten der Leviten und den Freistädten
1 Und der HERR redete mit Mose auf den Gefilde der Moabiter am Jordan gegenüber Jericho und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie den Leviten Städte geben von ihren Erbgütern zur Wohnung; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 dazu Vorstädte um die Städte her sollt ihr den Leviten auch geben, daß sie in den Städten wohnen und in den Vorstädten ihr Vieh und Gut und allerlei Tiere haben. 4 Die Weite aber der Vorstädte, die ihr den Leviten gebt, soll tausend Ellen draußen vor der Stadtmauer umher haben. 5 So sollt ihr nun messen außen an der Stadt von der Ecke gegen Morgen zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mittag zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Abend zweitausend Ellen und von der Ecke gegen Mitternacht zweitausend Ellen, daß die Stadt in der Mitte sei. Das sollen ihre Vorstädte sein. 6 Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollt ihr sechs Freistädte geben, daß dahinein fliehe, wer einen Totschlag getan hat. Über dieselben sollt ihr noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1)7 daß alle Städte, die ihr den Leviten gebt, seien achtundvierzig mit ihren Vorstädten. 8 Und sollt derselben desto mehr geben von denen, die viel besitzen unter den Kindern Israel, und desto weniger von denen, die wenig besitzen; ein jeglicher nach seinem Erbteil, das ihm zugeteilt wird, soll Städte den Leviten geben. (4. Mose 26.54)
Von den Freistädten
9 Und der HERR redete mit Mose und sprach:10 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan ins Land Kanaan kommt, 11 sollt ihr Städte auswählen, daß sie Freistädte seien, wohin fliehe, wer einen Totschlag unversehens tut. 12 Und sollen unter euch solche Freistädte sein vor dem Bluträcher, daß der nicht sterben müsse, der einen Totschlag getan hat, bis daß er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden sei. 13 Und der Städte, die ihr geben werdet zu Freistädten, sollen sechs sein. 14 Drei sollt ihr geben diesseit des Jordans und drei im Lande Kanaan. 15 Das sind die sechs Freistädte, den Kindern Israel und den Fremdlingen und den Beisassen unter euch, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat unversehens.
Gesetze über Mord und über Totschlag
16 Wer jemand mit einem Eisen schlägt, daß er stirbt, der ist ein Totschläger und soll des Todes sterben.17 Wirft er ihn mit einem Stein, mit dem jemand mag getötet werden, daß er davon stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 18 Schlägt er ihn aber mit einem Holz, mit dem jemand mag totgeschlagen werden, daß er stirbt, so ist er ein Totschläger und soll des Todes sterben. 19 Der Rächer des Bluts soll den Totschläger zum Tode bringen; wo er ihm begegnet, soll er ihn töten. 20 Stößt er ihn aus Haß oder wirft etwas auf ihn aus List, daß er stirbt, 21 oder schlägt ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, daß er stirbt, so soll er des Todes sterben, der ihn geschlagen hat; denn er ist ein Totschläger. Der Rächer des Bluts soll ihn zum Tode bringen, wo er ihm begegnet. 22 Wenn er ihn aber ungefähr stößt, ohne Feindschaft, oder wirft irgend etwas auf ihn unversehens
23 oder wirft irgend einen Stein auf ihn, davon man sterben mag, und er hat's nicht gesehen, also daß er stirbt, und er ist nicht sein Feind, hat ihm auch kein Übles gewollt, 24 so soll die Gemeinde richten zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Rächer des Bluts nach diesen Rechten. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger erretten von der Hand des Bluträchers und soll ihn wiederkommen lassen zu der Freistadt, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis daß der Hohepriester sterbe, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. (3. Mose 21.10) 26 Wird aber der Totschläger aus seiner Freistadt Grenze gehen, dahin er geflohen ist, 27 und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenze seiner Freistadt und schlägt ihn tot, so soll er des Bluts nicht schuldig sein. 28 Denn er sollte in seiner Freistadt bleiben bis an den Tod des Hohenpriesters, und nach des Hohenpriesters Tod wieder zum Lande seines Erbguts kommen. 29 Das soll euch ein Recht sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 30 Den Totschläger soll man töten nach dem Mund zweier Zeugen. Ein Zeuge soll nicht aussagen über eine Seele zum Tode. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15)
31 Und ihr sollt keine Versühnung nehmen für die Seele eines Totschlägers; denn er ist des Todes schuldig, und er soll des Todes sterben. 32 Und sollt keine Versühnung nehmen für den, der zur Freistadt geflohen ist, daß er wiederkomme, zu wohnen im Lande, bis der Priester sterbe. 33 Und schändet das Land nicht, darin ihr wohnet; denn wer blutschuldig ist, der schändet das Land, und das Land kann vom Blut nicht versöhnt werden, das darin vergossen wird, außer durch das Blut des, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 Verunreinigt das Land nicht, darin ihr wohnet, darin ich auch wohne; denn ich bin der HERR, der unter den Kindern Israel wohnt. (2. Mose 29.45)