Psalm - Kapitel 22
Psalm 22
1 Dem Vorsänger. Auf «Hindin der Morgenröte». Ein Psalm Davids. Mein Gott, mein Gott, warum hast du mich verlassen? Du bist weit entfernt davon, mir zu helfen, zu hören auf die Worte meiner Klage! 2 Mein Gott, ich rufe bei Tage, und du antwortest nicht, und auch des Nachts habe ich keine Ruhe. (Matthäus 27.46) 3 Aber du, der Heilige, bleibst Israels Lobgesang! 4 Auf dich haben unsre Väter vertraut, sie vertrauten auf dich, und du errettetest sie. 5 Zu dir riefen sie und entkamen, auf dich vertrauten sie und wurden nicht zuschanden. 6 Ich aber bin ein Wurm und kein Mensch, ein Spott der Leute und verachtet vom Volk. (Psalm 25.2-3) 7 Alle, die mich sehen, spotten meiner; sie sperren das Maul auf und schütteln den Kopf: (Psalm 69.8) (Jesaja 53.3) (Matthäus 27.39) 8 «Er klage es dem HERRN, der möge ihn befreien; der soll ihn retten, er gefällt ihm ja!» (Hiob 16.4) (Hiob 16.10) 9 Ja, du warst meine Stütze von Mutterleib an, meine Zuversicht schon an meiner Mutter Brust. 10 Auf dich war ich geworfen von Mutterschoß an, vom Leibe meiner Mutter her bist du mein Gott gewesen. (Psalm 71.6) 11 Sei nicht fern von mir! Denn Not ist nahe, und kein Retter ist da. 12 Es umringen mich große Stiere, mächtige Ochsen von Basan umzingeln mich; 13 sie sperren ihr Maul gegen mich auf, wie ein reißender und brüllender Löwe. 14 Ich bin ausgeschüttet wie Wasser, und alle meine Glieder sind ausgerenkt. Mein Herz ist geworden wie Wachs, zerschmolzen in meinem Innern. 15 Meine Kraft ist vertrocknet wie eine Scherbe, und meine Zunge klebt an meinem Gaumen, und du legst mich in des Todes Staub. (Lukas 22.44) 16 Denn Hunde umringen mich, eine Rotte von Übeltätern schließt mich ein; sie haben meine Hände und Füße durchgraben. (Johannes 19.28) 17 Ich kann alle meine Gebeine zählen; sie schauen her und sehen mich schadenfroh an. (Johannes 20.25) (Johannes 20.27) 18 Sie teilen meine Kleider unter sich und werfen das Los um mein Gewand! 19 Du aber, o HERR, sei nicht fern; o meine Stärke, eile mir zu Hilfe! (Johannes 19.24) 20 Errette meine Seele von dem Schwert, mich Einsamen von der Gewalt der Hunde! 21 Errette mich aus dem Rachen des Löwen! Ja, von den Hörnern der Büffel hast du mich erhört! (Psalm 35.17) 22 So will ich deinen Ruhm erzählen meinen Brüdern, inmitten der Gemeinde will ich dich preisen! 23 Die ihr den HERRN fürchtet, lobet ihn! Ihr alle vom Samen Jakobs, ehret ihn; und scheue dich vor ihm, du ganzer Same Israels! (Psalm 9.15) (Johannes 20.17) (Hebräer 2.12) 24 Denn er hat nicht verachtet noch verabscheut das Elend des Armen und hat sein Angesicht nicht vor ihm verborgen, und da er zu ihm schrie, erhörte er ihn. 25 Von dir handle mein Loblied in der großen Gemeinde; ich will meine Gelübde bezahlen vor denen, die ihn fürchten! (Psalm 9.13) (Hebräer 5.7) 26 Die Elenden sollen essen und satt werden; die den HERRN suchen, werden ihn preisen; euer Herz soll ewiglich leben! (Psalm 116.14) 27 Es werden daran gedenken und sich zum HERRN bekehren alle Enden der Erde, und vor dir werden anbeten alle Geschlechter der Heiden. (Psalm 69.33) 28 Denn das Königreich gehört dem HERRN, und er ist Herrscher über die Nationen. 29 Es werden essen und anbeten alle Großen der Erde; vor ihm werden ihre Knie beugen alle, die in den Staub hinabfahren, und wer seine Seele nicht lebendig erhalten kann. 30 Ein Same wird ihm dienen, wird dem HERRN als Geschlecht zugezählt werden. (Philipper 2.10) 31 Sie werden kommen und seine Gerechtigkeit predigen dem Volk, das geboren wird, daß er es vollbracht hat. (Jesaja 53.10)3. Mose - Kapitel 27
Ablösung von Gelübden und Weihegaben
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)