Psalm - Kapitel 21
Psalm 21
1 Dem Vorsänger. Ein Psalm Davids. O HERR, es freut sich der König in deiner Kraft, und wie frohlockt er so sehr ob deinem Heil! 2 Du hast ihm gegeben, was sein Herz wünschte, und ihm nicht verweigert, was seine Lippen begehrten. (Pause.) 3 Denn du begegnetest ihm mit köstlichen Segnungen, du setztest eine goldene Krone auf sein Haupt. (Psalm 20.5) (Psalm 37.4) 4 Er bat dich um Leben, da gabst du es ihm, Verlängerung der Tage immer und ewiglich. (Psalm 132.18) 5 Er hat große Ehre durch dein Heil; du legst Hoheit und Pracht auf ihn; 6 denn du setzest ihn zum Segen für immer, erquickst ihn mit Freude durch dein Angesicht. 7 Denn der König vertraut auf den HERRN, und durch die Gnade des Höchsten wird er nicht wanken. 8 Deine Hand wird alle deine Feinde finden, deine Rechte wird finden deine Hasser. 9 Du wirst sie machen wie einen feurigen Ofen zur Zeit deines Erscheinens, der HERR wird sie in seinem Zorn verschlingen, das Feuer wird sie fressen. 10 Ihre Frucht wirst du vom Erdboden vertilgen und ihren Samen unter den Menschenkindern. 11 Denn sie hegen Arges wider dich, sie schmieden Pläne, die sie nicht ausführen können. (Psalm 109.13) 12 Denn du machst, daß sie den Rücken zeigen; mit deiner Bogensehne zielst du gegen ihr Angesicht. (Jesaja 8.10) 13 Erhebe dich, HERR, in deiner Kraft, so wollen wir singen und preisen deine Stärke! (Psalm 7.13)3. Mose - Kapitel 12
Bestimmungen für die Wöchnerinnen
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)