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Psalm - Kapitel 20

Psalm 20

1 Dem Vorsänger. Ein Psalm Davids. Der HERR antworte dir am Tage der Not, der Name des Gottes Jakobs schütze dich! 2 Er sende dir Hilfe vom Heiligtum und stärke dich aus Zion; (Sprüche 18.10) 3 er gedenke aller deiner Speisopfer, und dein Brandopfer achte er für fett. (Pause.) 4 Er gebe dir, was dein Herz begehrt, und erfülle alle deine Ratschläge! 5 Wir wollen jauchzen ob deinem Heil und im Namen unsres Gottes die Fahne entfalten! Der HERR erfülle alle deine Bitten! (Psalm 21.3) 6 Nun habe ich erfahren, daß der HERR seinem Gesalbten hilft, daß er ihm antwortet von seinem himmlischen Heiligtum mit den hilfreichen Taten seiner Rechten. 7 Jene rühmen sich der Wagen und diese der Rosse; wir aber des Namens des HERRN, unsres Gottes. (2. Mose 15.16) 8 Sie sind niedergesunken und gefallen; wir aber erhoben uns und blieben stehen. (5. Mose 20.1) (Jesaja 31.1) 9 O HERR, hilf dem König! Antworte uns am Tage, da wir rufen!

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)