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Psalm - Kapitel 2

Psalm 2

1 Warum toben die Heiden und reden die Völker vergeblich? (Apostelgeschichte 4.25) 2 Die Könige der Erde stehen zusammen, und die Fürsten verabreden sich wider den HERRN und wider seinen Gesalbten: (Offenbarung 11.18) (Offenbarung 19.19) 3 «Wir wollen ihre Bande zerreißen und ihre Fesseln von uns werfen!» (Jeremia 2.20) (Jeremia 5.5) (Lukas 19.14) 4 Der im Himmel thront, lacht, der HERR spottet ihrer. (Psalm 37.13) (Psalm 59.9) 5 Dann wird er zu ihnen reden in seinem Zorn und sie schrecken mit seinem Grimm: (Jesaja 34.1) 6 «Ich habe meinen König eingesetzt auf Zion, meinem heiligen Berge!» 7 Ich will erzählen vom Ratschluß des HERRN; er hat zu mir gesagt: «Du bist mein Sohn, heute habe ich dich gezeugt (Psalm 89.27-30) (Apostelgeschichte 13.33) (Hebräer 1.5) (Hebräer 5.5) 8 Heische von mir, so will ich dir die Nationen zum Erbe geben und die Enden der Erde zu deinem Eigentum. (Daniel 7.13-14) 9 Du sollst sie mit eisernem Zepter zerschmettern, wie Töpfergeschirr sie zerschmeißen!» (Offenbarung 2.27) (Offenbarung 12.5) (Offenbarung 19.15) 10 So nehmet nun Verstand an, ihr Könige, und lasset euch warnen, ihr Richter der Erde! 11 Dienet dem HERRN mit Furcht und frohlocket mit Zittern. (Philipper 2.12) (Hebräer 12.28) 12 Küsset den Sohn, daß er nicht zürne und ihr nicht umkommet auf dem Wege; denn wie leicht kann sein Zorn entbrennen! Wohl allen, die sich bergen bei ihm! (1. Samuel 10.1) (Psalm 34.9) (Jesaja 30.18)

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)