Psalm - Kapitel 19
Psalm 19
1 Dem Vorsänger. Ein Psalm Davids. Die Himmel erzählen die Ehre Gottes, und die Feste verkündigt seiner Hände Werk. 2 Ein Tag sagt es dem andern, und eine Nacht tut es der andern kund, (Römer 1.20) 3 ohne Sprache und ohne Worte, und ihre Stimme wird nicht gehört. 4 Ihre Stimme geht aus ins ganze Land und ihre Rede bis ans Ende der Welt. Dort hat er der Sonne ein Zelt gemacht. 5 Und sie geht hervor wie ein Bräutigam aus seiner Kammer und freut sich, wie ein Held zu laufen die Bahn. 6 Sie geht an einem Ende des Himmels auf und läuft um bis ans andere Ende, und nichts bleibt vor ihrer Glut verborgen. 7 Das Gesetz des HERRN ist vollkommen und erquickt die Seele; das Zeugnis des HERRN ist zuverlässig und macht die Einfältigen weise. (Psalm 104.19) 8 Die Befehle des HERRN sind richtig und erfreuen das Herz, das Gebot des HERRN ist lauter und erleuchtet die Augen; (Psalm 119.50) (Psalm 119.130) 9 die Furcht des HERRN ist rein und bleibt ewig, die Verordnungen des HERRN sind wahrhaft, allesamt gerecht. (Psalm 12.7) (Psalm 18.31) (Psalm 119.105) 10 Sie sind begehrenswerter als Gold und viel Feingold, süßer als Honig und Honigseim. 11 Auch dein Knecht wird durch sie erleuchtet, und wer sie beobachtet, dem wird reicher Lohn. (Psalm 119.72) 12 Verfehlungen! Wer erkennt sie? Sprich mich los von den verborgenen! 13 Auch vor den Übermütigen bewahre deinen Knecht, daß sie nicht über mich herrschen; dann werde ich unschuldig sein und frei bleiben von großer Missetat! (Hiob 9.3) (Psalm 130.3) 14 Laß dir wohlgefallen die Rede meines Mundes und das Gespräch meines Herzens vor dir, HERR, mein Fels und mein Erlöser! (Psalm 18.24)4. Mose - Kapitel 30
Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden
1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.