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Psalm - Kapitel 17

Psalm 17

1 Ein Gebet Davids. Höre, o HERR, die gerechte Sache, vernimm meine Klage, merke auf mein Gebet, das nicht von falschen Lippen kommt! 2 Von dir gehe das Urteil über mich aus; deine Augen werden auf die Redlichkeit schauen! (Psalm 43.1) 3 Du hast mein Herz geprüft, mich des Nachts besucht, du hast mich durchforscht, nichts gefunden, daß ich mich mit meinen Gedanken oder mit meinem Munde vergangen hätte. (Psalm 16.7) (Psalm 139.1) 4 In der Behandlung der Menschen habe ich nach dem Wort deiner Lippen mich gehütet vor den Wegen des Tyrannen. 5 Senke meine Tritte ein in deine Fußstapfen, daß mein Gang nicht wankend sei! 6 Ich rufe zu dir; denn du, Gott, wirst mich erhören; neige dein Ohr zu mir, höre meine Rede! 7 Erzeige deine wunderbare Gnade, du Retter derer, die vor den Widersachern Zuflucht suchen bei deiner Rechten! (Psalm 4.4) 8 Behüte mich wie den Augapfel im Auge, beschirme mich unter dem Schatten deiner Flügel (5. Mose 32.10) 9 vor den Gottlosen, die mich verderben, vor meinen Todfeinden, die mich umringen! 10 Ihr fettes Herz verschließen sie; mit ihrem Munde reden sie übermütig. 11 Wo wir gehen, umringen sie uns! Ihre Augen haben sie fest auf die Erde gerichtet. 12 Sie gleichen dem Löwen, der zu zerreißen begehrt, und dem jungen Leu, der in der Höhle lauert. (Psalm 10.9) 13 Stehe auf, o HERR, komm ihm zuvor, demütige ihn, errette meine Seele von dem Gottlosen durch dein Schwert, 14 von den Leuten durch deine Hand, o HERR, von den Leuten dieser Welt, deren Teil im Leben ist, und deren Bauch du füllst mit deinem Schatze; sie haben Söhne genug und lassen ihr Übriges ihren Kindern. (Lukas 16.25) (Philipper 3.19) 15 Ich aber werde schauen dein Antlitz in Gerechtigkeit, an deinem Anblick mich sättigen, wenn ich erwache.

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5. Mose - Kapitel 25

Weitere Schutzbestimmungen

1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2 Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heißen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Maß seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf daß nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. (2. Korinther 11.24) 4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. (1. Korinther 9.9) (1. Timotheus 5.18)

Gesetz über die Schwagerehe

5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draußen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen. (Rut 4.5) (Matthäus 22.24) 6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, daß sein Name nicht vertilgt werde aus Israel. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, daß er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen, 9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füßen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10 Und sein Namen soll in Israel heißen "des Barfüßers Haus". 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, daß sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham,
12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, groß und klein, haben;
14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, groß und klein, sein. 15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf daß dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun. (Micha 6.11)

Amaleks Schuld darf nicht vergessen werden

17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, (2. Mose 17.8)
18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht. 19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiß nicht! (1. Samuel 15.2-3)