Psalm - Kapitel 17
Psalm 17
1 Ein Gebet Davids. Höre, o HERR, die gerechte Sache, vernimm meine Klage, merke auf mein Gebet, das nicht von falschen Lippen kommt! 2 Von dir gehe das Urteil über mich aus; deine Augen werden auf die Redlichkeit schauen! (Psalm 43.1) 3 Du hast mein Herz geprüft, mich des Nachts besucht, du hast mich durchforscht, nichts gefunden, daß ich mich mit meinen Gedanken oder mit meinem Munde vergangen hätte. (Psalm 16.7) (Psalm 139.1) 4 In der Behandlung der Menschen habe ich nach dem Wort deiner Lippen mich gehütet vor den Wegen des Tyrannen. 5 Senke meine Tritte ein in deine Fußstapfen, daß mein Gang nicht wankend sei! 6 Ich rufe zu dir; denn du, Gott, wirst mich erhören; neige dein Ohr zu mir, höre meine Rede! 7 Erzeige deine wunderbare Gnade, du Retter derer, die vor den Widersachern Zuflucht suchen bei deiner Rechten! (Psalm 4.4) 8 Behüte mich wie den Augapfel im Auge, beschirme mich unter dem Schatten deiner Flügel (5. Mose 32.10) 9 vor den Gottlosen, die mich verderben, vor meinen Todfeinden, die mich umringen! 10 Ihr fettes Herz verschließen sie; mit ihrem Munde reden sie übermütig. 11 Wo wir gehen, umringen sie uns! Ihre Augen haben sie fest auf die Erde gerichtet. 12 Sie gleichen dem Löwen, der zu zerreißen begehrt, und dem jungen Leu, der in der Höhle lauert. (Psalm 10.9) 13 Stehe auf, o HERR, komm ihm zuvor, demütige ihn, errette meine Seele von dem Gottlosen durch dein Schwert, 14 von den Leuten durch deine Hand, o HERR, von den Leuten dieser Welt, deren Teil im Leben ist, und deren Bauch du füllst mit deinem Schatze; sie haben Söhne genug und lassen ihr Übriges ihren Kindern. (Lukas 16.25) (Philipper 3.19) 15 Ich aber werde schauen dein Antlitz in Gerechtigkeit, an deinem Anblick mich sättigen, wenn ich erwache.3. Mose - Kapitel 12
Bestimmungen für die Wöchnerinnen
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)