zurückEinzelansichtvor

Psalm - Kapitel 16

Psalm 16

1 Eine Denkschrift von David. Bewahre mich, o Gott; denn ich traue auf dich! 2 Ich spreche zum HERRN: Du bist mein Herr; kein Gut geht mir über dich! (Psalm 73.25) 3 Die Heiligen, die im Lande sind, sie sind die Edlen, an denen ich all mein Wohlgefallen habe. 4 Jene aber mehren ihre Götzenbilder und eilen einem andern nach; an ihren blutigen Spenden will ich mich nicht beteiligen, noch ihre Namen auf meine Lippen nehmen. 5 Der HERR ist mein Erb und Becherteil; du sicherst mir mein Los! (Klagelieder 3.24) 6 Die Meßschnur ist mir in einer lieblichen Gegend gefallen, ja, es ward mir ein glänzendes Erbe zuteil. 7 Ich lobe den HERRN, der mir geraten hat; auch des Nachts mahnen mich meine Nieren. (Psalm 4.5) (Psalm 17.3) 8 Ich habe den HERRN allezeit vor Augen; weil er mir zur Rechten ist, wanke ich nicht. 9 Darum freut sich mein Herz, und meine Seele frohlockt; auch mein Fleisch wird sicher ruhen; (1. Mose 49.6) 10 denn du wirst meine Seele nicht dem Totenreich überlassen und wirst nicht zugeben, daß dein Heiliger die Verwesung sehe. (Apostelgeschichte 2.25) (Apostelgeschichte 13.35-37) 11 Du wirst mir den Weg des Lebens zeigen; Fülle von Freuden ist vor deinem Angesicht, liebliches Wesen zu deiner Rechten ewiglich!

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.