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Psalm - Kapitel 16

Psalm 16

1 Eine Denkschrift von David. Bewahre mich, o Gott; denn ich traue auf dich! 2 Ich spreche zum HERRN: Du bist mein Herr; kein Gut geht mir über dich! (Psalm 73.25) 3 Die Heiligen, die im Lande sind, sie sind die Edlen, an denen ich all mein Wohlgefallen habe. 4 Jene aber mehren ihre Götzenbilder und eilen einem andern nach; an ihren blutigen Spenden will ich mich nicht beteiligen, noch ihre Namen auf meine Lippen nehmen. 5 Der HERR ist mein Erb und Becherteil; du sicherst mir mein Los! (Klagelieder 3.24) 6 Die Meßschnur ist mir in einer lieblichen Gegend gefallen, ja, es ward mir ein glänzendes Erbe zuteil. 7 Ich lobe den HERRN, der mir geraten hat; auch des Nachts mahnen mich meine Nieren. (Psalm 4.5) (Psalm 17.3) 8 Ich habe den HERRN allezeit vor Augen; weil er mir zur Rechten ist, wanke ich nicht. 9 Darum freut sich mein Herz, und meine Seele frohlockt; auch mein Fleisch wird sicher ruhen; (1. Mose 49.6) 10 denn du wirst meine Seele nicht dem Totenreich überlassen und wirst nicht zugeben, daß dein Heiliger die Verwesung sehe. (Apostelgeschichte 2.25) (Apostelgeschichte 13.35-37) 11 Du wirst mir den Weg des Lebens zeigen; Fülle von Freuden ist vor deinem Angesicht, liebliches Wesen zu deiner Rechten ewiglich!

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3. Mose - Kapitel 12

Bestimmungen für die Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis daß die Tage ihrer Reinigung aus sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts. (3. Mose 5.7)
7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)