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Psalm - Kapitel 144

Psalm 144

1 Von David. Gelobt sei der HERR, mein Fels, der meine Hände geschickt macht zum Streit, meine Finger zum Krieg; (Psalm 18.35) 2 meine gnädige und sichere Zuflucht, meine Burg und mein Erretter, mein Schild, der mich schützt, der mir auch mein Volk unterwirft! (Psalm 18.3) 3 HERR, was ist der Mensch, daß du ihn berücksichtigst, des Menschen Sohn, daß du auf ihn achtest? (Psalm 8.5) 4 Der Mensch gleicht einem Hauch, seine Tage sind wie ein Schatten, der vorüberhuscht! (Hiob 14.2) 5 HERR, neige deinen Himmel und fahre herab! Rühre die Berge an, daß sie rauchen! (Psalm 18.10) (Psalm 104.32) 6 Laß blitzen und zerstreue sie, schieße deine Pfeile ab und schrecke sie! 7 Strecke deine Hand aus von der Höhe; rette mich und reiße mich heraus aus großen Wassern, aus der Hand der Söhne des fremden Landes, 8 deren Mund Lügen redet und deren Rechte eine betrügliche Rechte ist. (Psalm 144.11) 9 O Gott, ein neues Lied will ich dir singen, auf der zehnsaitigen Harfe will ich dir spielen, (Psalm 33.2-3) 10 der du den Königen Sieg gibst und deinen Knecht David errettest von dem gefährlichen Schwert! 11 Errette mich und reiße mich heraus aus der Hand der Söhne des fremden Landes, deren Mund Lügen redet und deren Rechte eine betrügliche Rechte ist, (Psalm 144.8) 12 daß unsre Söhne wie Pflanzen aufwachsen in ihrer Jugend, unsre Töchter wie Ecksäulen seien, gemeißelt nach Bauart eines Palastes; (Psalm 128.3) 13 unsre Speicher gefüllt, Vorräte darzureichen aller Art; daß unsrer Schafe tausend und abertausend werden auf unsern Weiden; 14 daß unsre Rinder trächtig seien, ohne Unfall noch Verlust, daß man nicht zu klagen habe auf unsern Straßen! 15 Wohl dem Volk, dem es also geht; wohl dem Volk, dessen Gott der HERR ist! (5. Mose 33.29)

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.