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Psalm - Kapitel 143

Psalm 143

1 Ein Psalm Davids. HERR, höre mein Gebet, merke auf mein Flehen! Antworte mir in deiner Treue, in deiner Gerechtigkeit! 2 Und gehe nicht ins Gericht mit deinem Knecht; denn vor dir ist kein Lebendiger gerecht! (Hiob 9.2) (Psalm 130.3) 3 Denn der Feind verfolgt meine Seele; er hat mein Leben zu Boden getreten und zwingt mich, im Dunkeln zu sitzen wie die längst Verstorbenen. 4 Und mein Geist ist tief betrübt, mein Herz will erstarren in mir. 5 Ich gedenke der längst vergangenen Tage, rufe mir alle deine Taten in Erinnerung und sinne über die Werke deiner Hände. (Psalm 77.6) 6 Ich strecke meine Hände aus nach dir, meine Seele schmachtet nach dir wie ein dürres Land. (Pause.) (Psalm 42.2-3) (Psalm 63.2) 7 Erhöre mich eilends, o HERR! Mein Geist nimmt ab; verbirg dein Angesicht nicht vor mir, daß ich nicht denen gleich werde, die in die Grube hinabfahren. (Psalm 28.1) 8 Laß mich frühe deine Gnade hören; denn auf dich vertraue ich! Tue mir kund den Weg, darauf ich gehen soll; denn zu dir erhebe ich meine Seele. 9 Errette mich, HERR, von meinen Feinden; denn bei dir suche ich Schutz! 10 Lehre mich tun nach deinem Wohlgefallen; denn du bist mein Gott, dein guter Geist führe mich auf richtiger Bahn! (Psalm 25.5) 11 Um deines Namens willen, HERR, erhalte mich am Leben; durch deine Gerechtigkeit führe meine Seele aus der Not! (Psalm 23.3) (Psalm 119.25) 12 Und in deiner Gnade vertilge meine Feinde und bringe alle Widersacher meiner Seele um! Denn ich bin dein Knecht. (Psalm 116.16)

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.