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Psalm - Kapitel 141

Psalm 141

1 Ein Psalm Davids. HERR, ich rufe zu dir, eile zu mir; vernimm meine Stimme, wenn ich dich anrufe! 2 Mein Gebet steige vor dir auf wie Räucherwerk, meiner Hände Aufheben sei wie das Abendopfer. (2. Mose 29.39) (2. Mose 30.7) 3 HERR, stelle eine Wache an meinen Mund, bewahre die Tür meiner Lippen! (Psalm 39.2) 4 Laß mein Herz sich nicht zu einer bösen Sache neigen, daß ich gottlose Taten vollbringe mit den Übeltätern; und von ihren Leckerbissen laß mich nicht genießen! (Psalm 119.36) 5 Der Gerechte schlage mich, das ist Gnade; und er züchtige mich, das ist Öl für mein Haupt, dessen sich mein Haupt nicht weigern soll, wenn es auch wiederholt geschieht; ich bete nur gegen ihre Bosheiten. (3. Mose 19.17) (Sprüche 27.5-6) 6 Sind ihre Richter in die Felsspalte gestürzt, so wird man hören, daß meine Reden lieblich sind. 7 Wie man Samen in die aufgebrochene Erde streut, so unsre Gebeine in den Rachen des Totenreichs. 8 Darum sind meine Augen auf dich gerichtet, o HERR, mein Gott; bei dir suche ich Zuflucht; schütte mein Leben nicht aus! 9 Bewahre mich vor der Schlinge, die sie mir gelegt haben, vor den Fallstricken der Übeltäter! 10 Die Gottlosen sollen allesamt in ihre eigenen Netze fallen, während ich daran vorübergehe! (Psalm 7.16)

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Josua - Kapitel 20

Bestimmung von Freistädten

1 Und der HERR redete mit Josua und sprach: 2 Sage den Kindern Israel: Gebt unter euch Freistädte, davon ich durch Mose euch gesagt habe, (4. Mose 35.6) 3 dahin fliehen möge ein Totschläger, der eine Seele unversehens und unwissend schlägt, daß sie unter euch frei seien von dem Bluträcher. 4 Und der da flieht zu der Städte einer, soll stehen draußen vor der Stadt Tor und vor den Ältesten der Stadt seine Sache ansagen; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm Raum geben, daß er bei ihnen wohne. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände übergeben, weil er unwissend seinen Nächsten geschlagen hat und ist ihm zuvor nicht feind gewesen. 6 So soll er in der Stadt wohnen, bis daß er stehe vor der Gemeinde vor Gericht, und bis daß der Hohepriester sterbe, der zur selben Zeit sein wird. Alsdann soll der Totschläger wiederkommen in seine Stadt und in sein Haus, zur Stadt, davon er geflohen ist. 7 Da heiligten sie Kedes in Galiläa, auf dem Gebirge Naphthali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda; (Josua 15.13) (Josua 19.37)
8 und jenseit des Jordans, da Jericho liegt, gegen Aufgang, gaben sie Bezer in der Wüste auf der Ebene aus dem Stamm Ruben und Ramoth in Gilead aus dem Stamm Gad und Golan in Basan aus dem Stamm Manasse. (5. Mose 4.43) 9 Das waren die Städte, bestimmt allen Kindern Israel und den Fremdlingen, die unter ihnen wohnten, daß dahin fliehe, wer eine Seele unversehens schlägt, daß er nicht sterbe durch den Bluträcher, bis daß er vor der Gemeinde gestanden sei.