Psalm - Kapitel 139
Psalm 139
1 Dem Vorsänger. Ein Psalm Davids. HERR, du hast mich erforscht und kennst mich! (Psalm 7.10) (Psalm 139.23) 2 Ich sitze oder stehe, so weißt du es; du merkst meine Gedanken von ferne. (Jeremia 17.10) 3 Du beobachtest mich, ob ich gehe oder liege, und bist vertraut mit allen meinen Wegen; 4 ja es ist kein Wort auf meiner Zunge, das du, HERR, nicht völlig wüßtest! 5 Von hinten und von vorn hast du mich eingeschlossen und deine Hand auf mich gelegt. 6 Diese Erkenntnis ist mir zu wunderbar, zu hoch, als daß ich sie fassen könnte! 7 Wo soll ich hingehen vor deinem Geist, wo soll ich hinfliehen vor deinem Angesicht? 8 Führe ich zum Himmel, so bist du da; bettete ich mir im Totenreich, siehe, so bist du auch da! (Amos 9.2) 9 Nähme ich Flügel der Morgenröte und bliebe am äußersten Meer, (Jona 1.3) 10 so würde auch daselbst deine Hand mich führen und deine Rechte mich halten! 11 Spräche ich: «Finsternis möge mich überfallen und das Licht zur Nacht werden um mich her!», (Hiob 34.22) 12 so ist auch die Finsternis nicht finster für dich, und die Nacht leuchtet wie der Tag; Finsternis ist wie das Licht. (Jakobus 1.17) 13 Denn du hast meine Nieren geschaffen, du wobest mich in meiner Mutter Schoß. 14 Ich danke dir, daß du mich wunderbar gemacht hast; wunderbar sind deine Werke, und meine Seele erkennt das wohl! 15 Mein Gebein war dir nicht verhohlen, da ich im Verborgenen gemacht ward, gewirkt tief unten auf Erden. (Prediger 11.5) 16 Deine Augen sahen mich, als ich noch unentwickelt war, und es waren alle Tage in dein Buch geschrieben, die noch werden sollten, als derselben noch keiner war. (Hiob 14.5) 17 Und wie teuer sind mir, o Gott, deine Gedanken! Wie groß ist ihre Summe! (Jesaja 55.9) 18 Wollte ich sie zählen, so würde ihrer mehr sein als der Sand. Wenn ich erwache, so bin ich noch bei dir! (Psalm 40.6) (Psalm 63.7) 19 Ach Gott, daß du den Gottlosen tötetest und die Blutgierigen von mir weichen müßten! 20 Denn sie empören sich arglistig wider dich; deine Feinde erheben ihre Hand zur Lüge. 21 Sollte ich nicht hassen, die dich, HERR, hassen, und keinen Abscheu empfinden vor deinen Widersachern? 22 Ich hasse sie mit vollkommenem Haß, sie sind mir zu Feinden geworden. 23 Erforsche mich, o Gott, und erkenne mein Herz; prüfe mich und erkenne, wie ich es meine; (Psalm 139.1) 24 und siehe, ob ich auf bösem Wege bin, und leite mich auf ewigem Wege! (Psalm 27.11)5. Mose - Kapitel 19
Aussonderung von Freistädten als Asyl
1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.
Gegen Landraub und falsches Zeugnis
14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)Bestrafung falscher Zeugen
15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)