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Psalm - Kapitel 139

Psalm 139

1 Dem Vorsänger. Ein Psalm Davids. HERR, du hast mich erforscht und kennst mich! (Psalm 7.10) (Psalm 139.23) 2 Ich sitze oder stehe, so weißt du es; du merkst meine Gedanken von ferne. (Jeremia 17.10) 3 Du beobachtest mich, ob ich gehe oder liege, und bist vertraut mit allen meinen Wegen; 4 ja es ist kein Wort auf meiner Zunge, das du, HERR, nicht völlig wüßtest! 5 Von hinten und von vorn hast du mich eingeschlossen und deine Hand auf mich gelegt. 6 Diese Erkenntnis ist mir zu wunderbar, zu hoch, als daß ich sie fassen könnte! 7 Wo soll ich hingehen vor deinem Geist, wo soll ich hinfliehen vor deinem Angesicht? 8 Führe ich zum Himmel, so bist du da; bettete ich mir im Totenreich, siehe, so bist du auch da! (Amos 9.2) 9 Nähme ich Flügel der Morgenröte und bliebe am äußersten Meer, (Jona 1.3) 10 so würde auch daselbst deine Hand mich führen und deine Rechte mich halten! 11 Spräche ich: «Finsternis möge mich überfallen und das Licht zur Nacht werden um mich her!», (Hiob 34.22) 12 so ist auch die Finsternis nicht finster für dich, und die Nacht leuchtet wie der Tag; Finsternis ist wie das Licht. (Jakobus 1.17) 13 Denn du hast meine Nieren geschaffen, du wobest mich in meiner Mutter Schoß. 14 Ich danke dir, daß du mich wunderbar gemacht hast; wunderbar sind deine Werke, und meine Seele erkennt das wohl! 15 Mein Gebein war dir nicht verhohlen, da ich im Verborgenen gemacht ward, gewirkt tief unten auf Erden. (Prediger 11.5) 16 Deine Augen sahen mich, als ich noch unentwickelt war, und es waren alle Tage in dein Buch geschrieben, die noch werden sollten, als derselben noch keiner war. (Hiob 14.5) 17 Und wie teuer sind mir, o Gott, deine Gedanken! Wie groß ist ihre Summe! (Jesaja 55.9) 18 Wollte ich sie zählen, so würde ihrer mehr sein als der Sand. Wenn ich erwache, so bin ich noch bei dir! (Psalm 40.6) (Psalm 63.7) 19 Ach Gott, daß du den Gottlosen tötetest und die Blutgierigen von mir weichen müßten! 20 Denn sie empören sich arglistig wider dich; deine Feinde erheben ihre Hand zur Lüge. 21 Sollte ich nicht hassen, die dich, HERR, hassen, und keinen Abscheu empfinden vor deinen Widersachern? 22 Ich hasse sie mit vollkommenem Haß, sie sind mir zu Feinden geworden. 23 Erforsche mich, o Gott, und erkenne mein Herz; prüfe mich und erkenne, wie ich es meine; (Psalm 139.1) 24 und siehe, ob ich auf bösem Wege bin, und leite mich auf ewigem Wege! (Psalm 27.11)

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4. Mose - Kapitel 30

Gesetze über die Verbindlichkeit von Gelübden

1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte. 2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:
3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, daß er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen. (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4)
4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,
5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat. 6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,
8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat. 9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein. 10 Das Gelübde einer Witwe und Verstoßenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.
11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,
12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele. 13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein. 14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also: 15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum daß er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte; 16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen. 17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.