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Psalm - Kapitel 135

Psalm 135

1 Hallelujah! Lobet den Namen des HERRN! Lobet ihn, ihr Knechte des HERRN, 2 die ihr stehet im Hause des HERRN, in den Vorhöfen des Hauses unsres Gottes! 3 Lobet den HERRN, denn gütig ist der HERR; singet seinem Namen, denn er ist lieblich! 4 Denn der HERR hat sich Jakob erwählt, Israel zu seinem besonderen Eigentum. (2. Mose 19.5-6) (5. Mose 7.6) 5 Denn ich weiß, daß der HERR groß ist; ja, unser Herr ist größer als alle Götter. (Psalm 86.8) 6 Alles, was er will, das tut der HERR im Himmel und auf Erden, im Meer und in allen Tiefen: 7 Er führt Wolken herauf vom Ende der Erde, macht Blitze zum Regen und holt den Wind aus seinen Speichern hervor. (Jeremia 10.13) 8 Er schlug Ägyptens Erstgeburten, vom Menschen bis zum Vieh; (2. Mose 12.29) 9 er sandte Zeichen und Wunder in deine Mitte, o Ägyptenland, gegen den Pharao und alle seine Knechte; (Psalm 78.43) 10 er schlug große Nationen und tötete mächtige Könige; 11 Sihon, den König der Amoriter, und Og, den König zu Basan, und alle Könige Kanaans (4. Mose 21.21) 12 und gab ihr Land als Erbe, als Erbe seinem Volke Israel. (Josua 12.1) 13 O HERR, dein Name währt ewig; HERR, dein Gedächtnis bleibt für und für! (Psalm 102.13) 14 Denn der HERR wird seinem Volke Recht schaffen und mit seinen Knechten Mitleid haben. (5. Mose 32.36) (5. Mose 32.43) 15 Die Götzen der Heiden sind Silber und Gold, von Menschenhand gemacht. (Psalm 115.4) 16 Sie haben einen Mund und reden nicht, Augen haben sie und sehen nicht; 17 Ohren haben sie und hören nicht, auch ist kein Odem in ihrem Mund! 18 Ihnen sind gleich, die sie machen, ein jeder, der auf sie vertraut. 19 Haus Israel, lobe den HERRN! Haus Aaron, lobe den HERRN! (Psalm 118.2-4) 20 Haus Levi, lobe den HERRN! Die ihr den HERRN fürchtet, lobet den HERRN! 21 Gelobt sei der HERR von Zion aus, er, der zu Jerusalem wohnt! Hallelujah!

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5. Mose - Kapitel 19

Aussonderung von Freistädten als Asyl

1 Wenn der HERR, dein Gott, die Völker ausgerottet hat, welcher Land dir der HERR, dein Gott, geben wird, daß du es einnehmest und in ihren Städten und Häusern wohnst, 2 sollst du dir drei Städte aussondern in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen. (5. Mose 4.41-43) 3 Und sollst den Weg dahin zurichten und das Gebiet deines Landes, das dir der HERR, dein Gott, austeilen wird, in drei Kreise scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag getan hat. 4 Und also soll's sein mit der Sache des Totschlägers, der dahin flieht, daß er lebendig bleibe: wenn jemand seinen Nächsten schlägt, nicht vorsätzlich, und hat zuvor keinen Haß auf ihn gehabt,
5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten in den Wald ginge, Holz zu hauen, und seine Hand holte mit der Axt aus, das Holz abzuhauen, und das Eisen führe vom Stiel und träfe seinen Nächsten, daß er stürbe: der soll in dieser Städte eine fliehen, daß er lebendig bleibe, 6 auf daß nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjage, weil sein Herz erhitzt ist, und ergreife ihn, weil der Weg so ferne ist, und schlage ihn tot, so er doch nicht des Todes schuldig ist, weil er keinen Haß gegen ihn getragen hat. 7 Darum gebiete ich dir, daß du drei Städte aussonderst. 8 Und so der HERR, dein Gott, deine Grenzen erweitern wird, wie er deinen Vätern geschworen hat, und gibt dir alles Land, das er geredet hat deinen Vätern zu geben
9 (so du anders alle diese Gebote halten wirst, daß du darnach tust, die ich dir heute gebiete, daß du den HERRN, deinen Gott, liebst und in seinen Wegen wandelst dein Leben lang), so sollst du noch drei Städte tun zu diesen dreien, 10 auf daß nicht unschuldig Blut in deinem Land vergossen werde, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gibt, und Blutschulden auf dich kommen. 11 Wenn aber jemand Haß trägt wider seinen Nächsten und lauert auf ihn und macht sich über ihn und schlägt ihn tot und flieht in dieser Städte eine,
12 so sollen die Ältesten in seiner Stadt hinschicken und ihn von da holen lassen und ihn in die Hände des Bluträchers geben, daß er sterbe. 13 Deine Augen sollen ihn nicht verschonen, und du sollst das unschuldige Blut aus Israel tun, daß dir's wohl gehe.

Gegen Landraub und falsches Zeugnis

14 Du sollst deines Nächsten Grenze nicht zurücktreiben, die die Vorfahren gesetzt haben in deinem Erbteil, das du erbest in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, gegeben hat einzunehmen. (5. Mose 27.17)

Bestrafung falscher Zeugen

15 Es soll kein einzelner Zeuge wider jemand auftreten über irgend eine Missetat oder Sünde, es sei welcherlei Sünde es sei, die man tun kann, sondern in dem Mund zweier oder dreier Zeugen soll die Sache bestehen. (5. Mose 17.6) (Johannes 8.17) (2. Korinther 13.1)
16 Wenn ein frevler Zeuge wider jemand auftritt, über ihn zu bezeugen eine Übertretung,
17 so sollen die beiden Männer, die eine Sache miteinander haben, vor dem HERRN, vor den Priestern und Richtern stehen, die zur selben Zeit sein werden; (5. Mose 17.9) 18 und die Richter sollen wohl forschen. Und wenn der falsche Zeuge hat ein falsches Zeugnis wider seinen Bruder gegeben, 19 so sollt ihr ihm tun, wie er gedachte seinem Bruder zu tun, daß du das Böse von dir wegtust, 20 auf daß es die andern hören, sich fürchten und nicht mehr solche böse Stücke vornehmen zu tun unter dir. 21 Dein Auge soll sie nicht schonen; Seele um Seele, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß. (2. Mose 21.23-25)