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Psalm - Kapitel 132

Psalm 132

1 Ein Wallfahrtslied. Gedenke, o HERR, dem David alle seine Mühen, 2 daß er dem HERRN schwur und dem Mächtigen Jakobs gelobte: (2. Samuel 7.1) 3 Ich will nicht in das Zelt meines Hauses gehen, noch auf das Lager meines Bettes steigen, 4 ich will meinen Augen keinen Schlaf und meinen Augenlidern keinen Schlummer gönnen, 5 bis ich eine Stätte gefunden habe für den HERRN, eine Wohnung für den Mächtigen Jakobs! (Apostelgeschichte 7.46) 6 Siehe, wir hörten, sie sei zu Ephrata; wir haben sie gefunden im Gefilde von Jear! (1. Samuel 7.1) (2. Samuel 6.3) 7 Wir wollen kommen zu seiner Wohnung, wir wollen anbeten beim Schemel seiner Füße! 8 HERR, mache dich auf zu deiner Ruhestatt, du und die Lade deiner Macht! (4. Mose 10.35) (2. Chronik 6.41-42) 9 Deine Priester sollen sich in Gerechtigkeit kleiden, und deine Frommen sollen jubeln. 10 Um Davids, deines Knechtes willen weise nicht ab das Angesicht deines Gesalbten! 11 Der HERR hat David in Wahrheit geschworen, davon wird er nicht abgehen: «Von der Frucht deines Leibes will ich setzen auf deinen Thron! (Psalm 89.4) 12 Werden deine Söhne meinen Bund bewahren und meine Zeugnisse, die ich sie lehren will, so sollen auch ihre Söhne für immer sitzen auf deinem Thron!» 13 Denn der HERR hat Zion erwählt und sie zu seiner Wohnung begehrt: (Psalm 68.17) (Psalm 76.3) 14 «Dies ist für immer meine Ruhestatt, hier will ich wohnen; denn so habe ich es begehrt. 15 Ihre Nahrung will ich reichlich segnen, ihre Armen sättigen mit Brot. 16 Ihre Priester will ich mit Heil bekleiden, und ihre Frommen sollen jubeln. 17 Dort will ich dem David ein Horn hervorsprossen lassen, eine Leuchte zurichten meinem Gesalbten. (Psalm 89.25) (Lukas 1.69) 18 Seine Feinde will ich mit Schande bekleiden; aber auf ihm soll seine Krone glänzen!»

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5. Mose - Kapitel 24

Weitere Ehegesetze

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Weib, 3 und der andere ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause läßt, oder so der andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte: 4 so kann sie ihr erster Mann, der sie entließ, nicht wiederum nehmen, daß sie sein Weib sei, nachdem sie unrein ist, den solches ist ein Greuel vor dem HERRN, auf daß du nicht eine Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat. 5 Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, daß er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat. (5. Mose 20.7)

Das Recht der Schwachen und Armen

6 Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen.
7 Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, daß du das Böse von dir tust. (2. Mose 21.16)
8 Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's halten und darnach tun. (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2)
9 Bedenke, was der HERR, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget. (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen,
11 sondern du sollst außen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand, 13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, daß er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HERRN, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind, (3. Mose 19.13)
15 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, daß die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf daß er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20)
17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. (2. Mose 22.20-21)
18 Denn du sollst gedenken, daß du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tust. (5. Mose 16.12) 19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. (3. Mose 19.9-10)
20 Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 22 Und sollst gedenken, daß du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, daß du solches tust.